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ICD-10-GM Version 2013

Kapitel I
Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
(A00-B99)

Folgezustände von infektiösen und parasitären Krankheiten
(B90-B94)

Hinw.:
Die Kategorien B90-B94 sind zu benutzen, um bei Krankheitszuständen unter A00-B89 anzuzeigen, dass sie anderenorts klassifizierte Folgezustände verursacht haben. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen bezeichnet sind. Weiterhin zählen dazu auch Spätfolgen von Krankheiten, wenn diese in den vorstehenden Kategorien klassifizierbar sind und wenn feststeht, dass diese Krankheit selbst nicht mehr besteht. Für den Gebrauch dieser Kategorien sind in der stationären Versorgung die Deutschen Kodierrichtlinien zu beachten.

B90.-Folgezustände der Tuberkulose

B90.0Folgezustände einer Tuberkulose des Zentralnervensystems

B90.1Folgezustände einer Tuberkulose des Urogenitalsystems

B90.2Folgezustände einer Tuberkulose der Knochen und der Gelenke

B90.8Folgezustände einer Tuberkulose sonstiger Organe

B90.9Folgezustände einer Tuberkulose der Atmungsorgane und einer nicht näher bezeichneten Tuberkulose

Inkl.:
Folgezustände einer Tuberkulose o.n.A.

B91Folgezustände der Poliomyelitis

Exkl.:
Postpolio-Syndrom (G14)

B92Folgezustände der Lepra

B94.-Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten

B94.0Folgezustände des Trachoms

B94.1Folgezustände der Virusenzephalitis

B94.2Folgezustände der Virushepatitis

B94.8Folgezustände sonstiger näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten

B94.9Folgezustände nicht näher bezeichneter infektiöser oder parasitärer Krankheit

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