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ICD-10-GM Version 2025

Kapitel XXII
Schlüsselnummern für besondere Zwecke
(U00-U99)

U69.-! Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke

U69.0-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer anderenorts klassifizierten Pneumonie zur stationären Krankenhausaufnahme
Definition

Das Vorliegen einer Pneumonie, die mehr als 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt, bedeutet nicht automatisch, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der medizinischen Behandlung und dem Auftreten der Infektion existiert, es ist auch kein Synonym für ärztliches oder pflegerisches Verschulden.

Die Schlüsselnummern sind nur von Krankenhäusern, die zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V verpflichtet sind, und nur für vollstationär behandelte, erwachsene Personen (18 Jahre und älter) anzugeben.

  • U69.01! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die mehr als 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt
  • U69.04! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt
  • U69.1-! Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke
    • U69.10! Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
    • Definition
      Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.
  • U69.11! Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung
  • Definition

    Dieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus der Anlage 7 zur FPV verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.

  • U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung
  • Definition

    Dieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus der Anlage 7 zur FPV verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.

  • U69.13! Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus
  • Definition
    Diese Schlüsselnummer ist bei Vorliegen eines Herzstillstandes mit erfolgreicher Wiederbelebung (I46.0) oder eines Herzstillstandes ohne erfolgreiche Wiederbelebung (I46.9) anzugeben, wenn der Herzstillstand in unmittelbarem kausalen Zusammenhang mit der aktuellen stationären Behandlung steht und innerhalb von 24 Stunden vor stationärer Aufnahme außerhalb eines Krankenhauses aufgetreten ist.
    U69.2-! Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische Zwecke
    Definition
    Die Schlüsselnummern U69.22!, U69.23! und U69.24! dieser Kategorie dienen der Differenzierung von Influenzaviren in porcine, aviäre und sonstige Viren bei Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren (J09) bei besonderen epidemiologischen Ereignissen. Das BfArM wird eine Einschränkung des Anwendungszeitraums der Schlüsselnummern bei Bedarf bekannt geben.
    • U69.22! Porcines Influenza-Virus, nachgewiesen
  • U69.23! Aviäres Influenza-Virus, nachgewiesen
  • U69.24! Sonstiges Influenza-Virus, nachgewiesen
  • U69.3-! Sekundäre Schlüsselnummern für die Art des Konsums psychotroper Substanzen bei durch diese verursachten psychischen und Verhaltensstörungen
    Definition

    Die Schlüsselnummern dieser Kategorie sind nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG zu verwenden. Sie sind nur in Kombination mit Schlüsselnummern aus Kap. V, Bereich F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen für die Kodierung der Art des Konsums dieser Substanzen anzugeben, siehe auch die Hinweise bei den entsprechenden Schlüsselnummern.

    • U69.30! Intravenöser Konsum von Heroin
  • U69.31! Nichtintravenöser Konsum von Heroin
  • U69.32! Intravenöser Konsum sonstiger psychotroper Substanzen
  • Exkl.:
    Intravenöser Konsum (Meth-)Amphetamin-haltiger Stoffe (U69.33!)
    Intravenöser Konsum sonstiger Stimulanzien (U69.35!)
  • U69.33! Intravenöser Konsum (Meth-)Amphetamin-haltiger Stoffe
  • U69.34! Nichtintravenöser Konsum (Meth-)Amphetamin-haltiger Stoffe
  • U69.35! Intravenöser Konsum sonstiger Stimulanzien, außer Koffein
  • Exkl.:
    Intravenöser Konsum (Meth-)Amphetamin-haltiger Stoffe (U69.33!)
  • U69.36! Nichtintravenöser Konsum sonstiger Stimulanzien, außer Koffein
  • Exkl.:
    Nichtintravenöser Konsum (Meth-)Amphetamin-haltiger Stoffe (U69.34!)
    U69.4-! Sekundäre Schlüsselnummern für die Spezifizierung von Infektionen
    • U69.40! Rekurrente Infektion mit Clostridium difficile
    Definition

    Die Schlüsselnummer dient der Spezifizierung einer Infektion mit Clostridium difficile als rekurrente Infektion. Der jeweilige Zeitraum, in dem eine wieder aufgetretene Infektion als rekurrent zu bezeichnen ist, richtet sich nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).

    U69.5-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe mehrerer Regionen bei sekundärer und nicht näher bezeichneter bösartiger Neubildung der Lymphknoten
    Definition
    Sollen bei Vorliegen eines Befalls mehrerer Lymphknotenregionen bei sekundärer und nicht näher bezeichneter bösartiger Neubildung der Lymphknoten (C77.8) die Regionen spezifisch angegeben werden, so sind zusätzliche Schlüsselnummern (U69.5-!) zu verwenden.
    • U69.50! Lymphknoten des Kopfes, des Gesichtes und des Halses
    • Inkl.:
      Supraklavikuläre Lymphknoten
  • U69.51! Intrathorakale Lymphknoten
  • U69.52! Intraabdominale Lymphknoten
  • U69.53! Axilläre Lymphknoten und Lymphknoten der oberen Extremität
  • Inkl.:
    Pektorale Lymphknoten
  • U69.54! Inguinale Lymphknoten und Lymphknoten der unteren Extremität
  • U69.55! Intrapelvine Lymphknoten
  • U69.6! Sekundäre Schlüsselnummer zur Spezifizierung eines Hustens als chronisch idiopathisch und chronisch refraktär
    Definition
    Benutze zusätzlich diese sekundäre Schlüsselnummer, um bei R05 das Vorliegen eines chronisch idiopathischen und/oder chronisch refraktären Hustens anzugeben.
    U69.7-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe des Schweregrades einer Hypoglykämie, des Vorliegens einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung oder einer Insulinresistenz
    Definition

    Die Schlüsselnummern U69.70!, U69.71!, U69.72! und U69.74! sind nur bei Jugendlichen und Erwachsenen (13 Jahre und älter) anzugeben.

    Fremdhilfe liegt vor, wenn eine Person aufgrund der durch Hypoglykämie bedingten Bewusstseinseinschränkung nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Maßnahmen zur Beendigung der Hypoglykämie durchzuführen, und deshalb auf die Unterstützung durch An-/Zugehörige oder medizinisches Personal angewiesen ist. Fremdhilfe beinhaltet neben der Gabe von Glukose i.v., Glukagon i.m., s.c. oder nasal auch die durch die unterstützende Person durchgeführte orale Zufuhr von Glukose. Rezidivierende Hypoglykämien sind definiert als Hypoglykämien mit einer Häufigkeit von 3 oder mehr hypoglykämischen Ereignissen (Blutzucker von 60 mg/dl bzw. 3,3 mmol/l und weniger) innerhalb von 5 Tagen.

    Benutze die sekundären Schlüsselnummern U69.70!-U69.74!, um bei Diabetes mellitus (E10-E14) den Schweregrad der Hypoglykämie oder das Vorliegen einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung anzugeben.
    Benutze die sekundären Schlüsselnummern U69.70!, U69.71! und U69.72!, um bei anderen Zuständen, die mit einer Hypoglykämie einhergehen, den Schweregrad der Hypoglykämie anzugeben.
    Benutze die sekundäre Schlüsselnummer U69.75!, um bei Diabetes mellitus, Typ 1 (E10.-) das Vorliegen einer Insulinresistenz bei Erwachsenen (18 Jahre und älter) anzugeben.
    • U69.70! Milde Hypoglykämie, als nicht rezidivierend bezeichnet
    • Definition

      Die Person ist nicht auf Fremdhilfe angewiesen, Blutzucker von 60 mg/dl bzw. 3,3 mmol/l und weniger.

  • U69.71! Milde Hypoglykämie, als rezidivierend bezeichnet
  • Definition

    Die Person ist nicht auf Fremdhilfe angewiesen, Blutzucker von 60 mg/dl bzw. 3,3 mmol/l und weniger.

  • U69.72! Schwere Hypoglykämie ohne Koma
  • Definition

    Die Person ist auf Fremdhilfe angewiesen, Blutzucker von 60 mg/dl bzw. 3,3 mmol/l und weniger.

    Inkl.:
    Schwere Hypoglykämie ohne Koma (rezidivierend) (nicht rezidivierend)
  • U69.73! Hypoglykämisches Koma bei Diabetes mellitus
  • U69.74! Hypoglykämiewahrnehmungsstörung bei Diabetes mellitus
  • Definition

    Rezidivierend unbemerkte Hypoglykämien mit Blutzucker von 60 mg/dl bzw. 3,3 mmol/l und weniger.

  • U69.75! Insulinresistenz bei Diabetes mellitus, Typ 1, bei Personen von 18 Jahren und älter
  • Definition

    Insulinbedarf von 1 IE/kg Körpergewicht pro Tag oder mehr, bei laborchemisch nachgewiesenem Insulinmangel (C- Peptid negativ).

    U69.8-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer Sepsis und eines septischen Schocks zur stationären Krankenhausaufnahme
    Definition

    Unter einer im Krankenhaus erworbenen Sepsis oder eines septischen Schocks versteht man eine Sepsis oder einen septischen Schock, deren/dessen zeitliches Auftreten die KISS-Definitionen (Definitionen nosokomialer Infektionen für die Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System) erfüllen. Eine Infektion wird als nosokomial bezeichnet, wenn der Infektionstag (= Tag mit dem ersten Symptom der Sepsis oder des septischen Schocks) frühestens der dritte Kalendertag des Krankenhausaufenthaltes ist.

    Bei späterem Auftreten der Symptome eines septischen Schocks im Vergleich zu denen der Sepsis sind unterschiedliche Zuordnungen der Schlüssel für die Sepsis (U69.80!-U69.82!) und den septischen Schock (U69.83!-U69.85!) im Hinblick auf den zeitlichen Bezug zur stationären Krankenhausaufnahme möglich.

    Die Einstufung als im Krankenhaus erworbene Sepsis oder septischen Schocks bedeutet nicht automatisch, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der medizinischen Behandlung und dem Auftreten der Infektion existiert, es ist auch kein Synonym für ärztliches oder pflegerisches Verschulden.

    Die Schlüsselnummern sind nur für vollstationär im Krankenhaus behandelte, erwachsene Personen (18 Jahre und älter) anzugeben.

    Die Schlüsselnummern dienen in der Qualitätssicherung zur Abgrenzung einer nosokomialen von einer nicht-nosokomialen Sepsis und eines nosokomialen von einem nicht-nosokomialen septischen Schocks. Dabei bezieht sich hier nosokomial bzw. nicht-nosokomial nur auf den kodierenden Leistungserbringer.

    Die Schlüsselnummern U69.80!-U69.82! sind mit einer spezifischen Schlüsselnummer für die Sepsis zu verwenden. Bei Vorliegen eines septischen Schocks (R57.2), ist dieser zusammen mit einer Schlüsselnummer aus U69.83!-U69.85! anzugeben.

    • U69.80! Nicht-nosokomiale Sepsis
    • Definition

      Sepsis, vor dem dritten Kalendertag der Krankenhausaufnahme auftretend

  • U69.81! Nosokomiale Sepsis
  • Definition

    Sepsis, ab dem dritten Kalendertag der Krankenhausaufnahme auftretend

  • U69.82! Sepsis mit unklarem Zeitpunkt des Beginns mit Bezug zur Krankenhausaufnahme
  • U69.83! Nicht-nosokomialer septischer Schock
  • Definition

    Septischer Schock, vor dem dritten Kalendertag der Krankenhausaufnahme auftretend

  • U69.84! Nosokomialer septischer Schock
  • Definition

    Septischer Schock, ab dem dritten Kalendertag der Krankenhausaufnahme auftretend

  • U69.85! Septischer Schock mit unklarem Zeitpunkt des Beginns mit Bezug zur Krankenhausaufnahme
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