Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Die Behandlung erfolgt als ärztlich indizierte Diagnostik und Therapie im therapeutischen Milieu mit Bezug auf das Lebensumfeld oder im Lebensumfeld des Patienten
Die Anwendung von Therapieverfahren erfolgt in individuell auf den Patienten abgestimmten Kombinationen und Dosierungen
Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren
9-60Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Exkl.:
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Hinw.:
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640 ff.), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641 ff.), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642), die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting) (9-643 ff.), die Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung (9-644 ff.), der indizierte komplexe Entlassungsaufwand (9-645 ff.), der erhöhte Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage (9-646 ff.), die spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker (9-647 ff.), der erhöhte therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervisionsaufwand (9-648 ff.), der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern (9-510 ff.) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Mindestmerkmale:
Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, autogenes Training oder psychophysiologische Techniken wie Biofeedback)
Logopädie (z.B. bei Schluckstörungen)
Übende Verfahren und Hilfekoordination zur Reintegration in den individuellen psychosozialen Lebensraum
Beratung, Adhärenz-Förderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
Psychoedukation
Die psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.B. Visite) und die Basisversorgung durch weitere Berufsgruppen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Anwendung der genannten Verfahren der ärztlich-psychologischen Berufsgruppen und der anderen Berufsgruppen
9-604Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Regelbehandlung eines Patienten von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-605Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-605.0Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.1Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.2Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.3Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.4Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.5Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.6Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.7Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.8Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.9Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.aRegelbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-606Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
9-606.0Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.1Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.2Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.3Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.4Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.5Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.6Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.7Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.8Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.9Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.aRegelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.bRegelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.cRegelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.dRegelbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.eRegelbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.fRegelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.gRegelbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.hRegelbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.jRegelbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.kRegelbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.mRegelbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.nRegelbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.pRegelbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.qRegelbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.rRegelbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-61Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur so lange anzugeben, wie Intensivbehandlungsbedarf besteht
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640 ff.), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641 ff.), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642), die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting) (9-643 ff.), die Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung (9-644 ff.), der indizierte komplexe Entlassungsaufwand (9-645 ff.), der erhöhte Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage (9-646 ff.), die spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker (9-647 ff.), der erhöhte therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervisionsaufwand (9-648 ff.), der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern (9-510 ff.) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
Mindestmerkmale:
Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf:
Anwendung von besonderen Sicherungsmaßnahmen
Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn die Notwendigkeit des Einsatzes von individuellen besonderen Sicherungsmaßnahmen oder stete Bereitschaft dazu besteht. Diese Sicherungsmaßnahmen und die stete Bereitschaft dazu müssen von einer intensivierten Beziehungsarbeit begleitet werden
Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten
Das Merkmal "Suizidalität" ist erfüllt, wenn die Gedanken des Patienten nur noch um Suizid kreisen oder der Patient seinen Plan durchführen möchte und der Patient nicht absprachefähig ist
Akute Fremdgefährdung
Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn der Patient gewaltbereit oder gewalttätig ist
Schwere Antriebsstörung (gesteigert oder reduziert)
Das Merkmal "schwere gesteigerte Antriebsstörung" ist erfüllt, wenn der Patient ständig aktiv ist, sich durch Gegenargumente nicht beeindrucken lässt und selbst persönliche Konsequenzen nicht zur Kenntnis nimmt oder sie ihm nichts ausmachen. Das Merkmal "schwere reduzierte Antriebsstörung" ist erfüllt, wenn Anregungen von außen den Patienten kaum oder gar nicht mehr erreichen. Die Alltagsverrichtungen sind beeinträchtigt. Hierzu gehört auch der Stupor
Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme
Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn die Ernährung vollkommen von Dritten übernommen werden muss (nicht bei alleiniger Sondenernährung oder alleiniger parenteraler Ernährung)
Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung
Entzugsbehandlung mit Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen
Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn eine Überwachung der Vitalparameter und der Vigilanz engmaschig erfolgt
Die für den jeweiligen Patienten zutreffenden unterschiedlichen Merkmale sind für die jeweilige Behandlungsepisode (maximal eine Woche) zu addieren
Die psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.B. Visiten), sozialarbeiterische Interventionen und die Basisversorgung durch weitere Berufsgruppen. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt zumeist bei häufigen, nicht planbaren und zeitlich begrenzten Einzelkontakten, da die Patienten meistens nicht gruppenfähig sind
9-614Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen
9-614.0Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Intensivbehandlung eines Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-614.1Intensivbehandlung mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-614.10Intensivbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.11Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.12Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.13Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.14Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.15Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.16Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.17Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.18Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.19Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.1aIntensivbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2Intensivbehandlung mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
9-614.20Intensivbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.21Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.22Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.23Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.24Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.25Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.26Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.27Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.28Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.29Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2aIntensivbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2bIntensivbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2cIntensivbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2dIntensivbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2eIntensivbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2fIntensivbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2gIntensivbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2hIntensivbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2jIntensivbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2kIntensivbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2mIntensivbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2nIntensivbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2pIntensivbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2qIntensivbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2rIntensivbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-615Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 3 bis 4 Merkmalen
9-615.0Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Intensivbehandlung eines Patienten mit 3 bis 4 Merkmalen von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-615.1Intensivbehandlung mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-615.10Intensivbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.11Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.12Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.13Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.14Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.15Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.16Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.17Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.18Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.19Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.1aIntensivbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2Intensivbehandlung mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
9-615.20Intensivbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.21Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.22Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.23Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.24Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.25Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.26Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.27Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.28Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.29Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2aIntensivbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2bIntensivbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2cIntensivbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2dIntensivbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2eIntensivbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2fIntensivbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2gIntensivbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2hIntensivbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2jIntensivbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2kIntensivbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2mIntensivbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2nIntensivbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2pIntensivbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2qIntensivbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2rIntensivbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-616Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 5 und mehr Merkmalen
9-616.0Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Intensivbehandlung eines Patienten mit 5 und mehr Merkmalen von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-616.1Intensivbehandlung mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-616.10Intensivbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.11Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.12Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.13Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.14Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.15Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.16Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.17Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.18Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.19Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.1aIntensivbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2Intensivbehandlung mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
9-616.20Intensivbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.21Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.22Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.23Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.24Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.25Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.26Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.27Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.28Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.29Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2aIntensivbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2bIntensivbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2cIntensivbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2dIntensivbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2eIntensivbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2fIntensivbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2gIntensivbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2hIntensivbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2jIntensivbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2kIntensivbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2mIntensivbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2nIntensivbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2pIntensivbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2qIntensivbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2rIntensivbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-62Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Hinw.:
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640 ff.), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641 ff.), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642), die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting) (9-643 ff.), die Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung (9-644 ff.), der indizierte komplexe Entlassungsaufwand (9-645 ff.), der erhöhte Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage (9-646 ff.), die spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker (9-647 ff.), der erhöhte therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervisionsaufwand (9-648 ff.), der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern (9-510 ff.) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Mindestmerkmale:
Der Kode ist für Patienten anzuwenden, bei denen die Art und/oder Schwere der Erkrankung eine intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig machen. Der Patient muss hierfür ausreichend motiviert und introspektionsfähig sein. Die Indikation für die psychotherapeutische Komplexbehandlung muss durch einen Facharzt (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie) oder einen psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden
Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen. Bei weniger als 3 Therapieeinheiten pro Woche ist ein Kode aus dem Bereich 9-60 (Regelbehandlung) zu verwenden, sofern keine Intensivbehandlung (9-61) vorliegt. Bei Erfassungszeiträumen von weniger als 1 Woche (z.B. wegen Entlassung) können die 3 Therapieeinheiten auch anteilig erbracht werden, sofern die Behandlung in diesem Zeitraum dem dominierenden Behandlungskonzept des stationären Aufenthaltes im Sinne der Komplexkodes entspricht
Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde)
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie oder Facharzt für Nervenheilkunde)
Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson)
Beratung, Adhärenz-Förderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
Psychoedukation
9-624Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-624.0Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.1Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.2Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.3Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.4Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.5Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.6Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.7Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.8Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.9Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.aPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.bPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.cPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.dPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.ePsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.fPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-625Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
9-625.0Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.1Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.2Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.3Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.4Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.5Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.6Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.7Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.8Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.9Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.aPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.bPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.cPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.dPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.ePsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.fPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.gPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.hPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.jPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.kPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.mPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.nPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.pPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.qPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.rPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-63Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Hinw.:
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640 ff.), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641 ff.), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642), die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting) (9-643 ff.), die Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung (9-644 ff.), der indizierte komplexe Entlassungsaufwand (9-645 ff.), der erhöhte Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage (9-646 ff.), die spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker (9-647 ff.), der erhöhte therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervisionsaufwand (9-648 ff.), der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern (9-510 ff.) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung ), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe gesondert der entsprechende Kode anzugeben
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Mindestmerkmale:
Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen. Bei weniger als 3 Therapieeinheiten pro Woche ist ein Kode aus dem Bereich 9-60 (Regelbehandlung) zu verwenden, sofern keine Intensivbehandlung (9-61) vorliegt. Bei Erfassungszeiträumen von weniger als 1 Woche (z.B. wegen Entlassung) können die 3 Therapieeinheiten auch anteilig erbracht werden, sofern die Behandlung in diesem Zeitraum dem dominierenden Behandlungskonzept des stationären Aufenthaltes im Sinne der Komplexkodes entspricht
Standardisierte psychosomatisch-psychotherapeutische Diagnostik zu Beginn der Behandlung:
Soziodemographische Daten entsprechend der Basisdokumentation zur Psychotherapie (Psy-BaDo)
Festlegung von Hauptdiagnose und Komorbiditäten
Standardisierte Erhebung des psychopathologischen Befundes mittels der Kriterien der Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie (AMDP)
Schweregradeinschätzung entsprechend dem Beeinträchtigungsschwere-Score (BSS) und dem Global Assessment of Functioning Scale (GAF)
Alternativ in psychodynamisch arbeitenden Kliniken: Achse II – IV der operationalisierten psychodynamischen Diagnostik (OPD-2)
Alternativ in verhaltenstherapeutisch arbeitenden Kliniken: Verhaltensanalyse
Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Einsatz eines psychodynamischen oder kognitiv-behavioralen Grundverfahrens als reflektiertem Mehrpersonen-Interaktionsprozess mit wöchentlicher Teambesprechung je stationärer Einheit von mindestens 60 Minuten mit wochenbezogener schriftlicher Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele
Somatisch-medizinische Aufnahmeuntersuchung
Fachärztliche Visite von mindestens 10 Minuten pro Woche pro Patient
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
Ärzte (Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
Beratung, Adhärenz-Förderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
Psychoedukation
Prä-post-Evaluation des Behandlungsverlaufs
9-630Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-630.0Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.1Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.2Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.3Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.4Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.5Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.6Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.7Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.8Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-631Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-631.0Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.1Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.2Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.3Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.4Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.5Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.6Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.7Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.8Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-632Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-632.0Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.1Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.2Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.3Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.4Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.5Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.6Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.7Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.8Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.9Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.aPsychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.bPsychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.cPsychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-633Anzahl der durch Pflegefachpersonen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-633.0Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.1Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.2Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.3Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.4Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.5Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.6Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.7Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.8Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.9Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.aPsychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.bPsychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.cPsychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-64Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-640Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Dieser Kode ist für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Betreuungsaufwand einzeln anzugeben
1:1-Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten individuell zusammenhängend ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut. 1:1-Betreuung bedeutet, dass ein Patient über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut wird. Mehrere Zeiträume von mindestens 2 Stunden können über den Tag addiert werden. Bei Einzelbetreuung oder intensiver Beaufsichtigung in einer Kleinstgruppe durch mehr als eine Person (2 oder mehr) sind die zusammenhängenden Zeiten aller betreuenden Personen zu einer Gesamtsumme zu addieren und entsprechend mit einem Kode unter 9-640.0 oder 9-640.1 zu kodieren
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, in den Primärkodes (9-60 bis 9-63) spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
Die für diese Betreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-641) angerechnet werden
Mindestmerkmale:
Multiprofessionelle Behandlung von Patienten, deren wesentliche Merkmale die akute Fremd- oder Selbstgefährdung infolge einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung sind
Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Betreuungsmaßnahmen
9-641Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Dieser Kode ist für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Behandlungsaufwand gesondert anzugeben
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Mindestmerkmale:
Behandlungen von psychosozialen oder psychischen Krisen, die tagesbezogen einen hohen Personaleinsatz erfordern. Die psychische Krise beschreibt eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, so dass dringliches therapeutisches Handeln erforderlich wird
Die Dokumentation zeigt an, dass eine psychosoziale oder psychische Krise vorliegt
Es erfolgen vordringliche, ungeplante (außerhalb des vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch durch 2 Therapeuten oder Pflegefachpersonen) mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten. Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden
Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Behandlungsmaßnahme. Dies ist Teil der therapeutischen Kontakte
9-641.0Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen
9-642Integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er kann nur jeweils in Kombination angegeben werden mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63). Solange die Mindestmerkmale dieses Kodes erfüllt sind, ist er jedes Mal bei der Verwendung eines Kodes aus den Bereichen 9-60, 9-61, 9-62 und 9-63 mit anzugeben
Mindestmerkmale:
Vorliegen von unmittelbar medizinisch behandlungsbedürftigen akuten und chronischen somatischen Erkrankungen, dokumentiert durch Veränderung(en) des initialen medizinischen Behandlungsregimes im Verlauf der Krankenhausbehandlung, mit psychischer Komorbidität und/oder Copingstörungen (z.B. Asthma bronchiale, KHK, Diabetes mellitus, Blutdruckkrisen, entzündliche Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen, chronische Infektionskrankheiten, Transplantationspatienten) oder von sich vorwiegend somatisch präsentierenden Erkrankungen (z.B. somatoforme [Schmerz-]Störung, schwerstes Untergewicht bei Anorexia nervosa), die der gleichzeitigen intensiven somatischen Diagnostik und Therapie im Sinne einer auf die Erfordernisse somatisch Kranker adaptierten integrierten klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bedürfen
Über 24 Stunden vorhandene Infrastruktur eines Akutkrankenhauses mit verfügbarem Notfall-Labor und Notfall-Röntgendiagnostik und mit geregeltem Zugang zu einer Abteilung für Intensivmedizin und zu einer Klinik für Innere Medizin oder zu einer anderen somatischen Fachabteilung (z.B. Neurologie, Orthopädie, Gynäkologie, Hämatoonkologie)
Behandlung durch ein psychosomatisch-psychotherapeutisches Team unter Verantwortung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychotherapeutische Medizin), eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, eines Facharztes für Psychiatrie oder eines Facharztes für Nervenheilkunde jeweils mit einer weiteren, somatischen Facharztqualifikation (Innere Medizin/Allgemeinmedizin, Neurologie, Orthopädie, Anästhesiologie/Schmerztherapie) oder unter Verantwortung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychotherapeutische Medizin), eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, eines Facharztes für Psychiatrie oder eines Facharztes für Nervenheilkunde und eines weiteren Arztes mit einer somatischen Facharztqualifikation im Team
Arbeitstägliche Anwesenheit eines Arztes, um ggf. auch kurzfristig somatische Problemlagen behandeln zu können
Arbeitstägliche ärztliche Visiten, wenn keine "höherwertige" ärztliche Therapieeinheit erfolgt
Täglich mindestens 3 Bezugspflege-Kontakte zur Überprüfung und Anpassung des somatischen Behandlungsplanes
Mindestens in einem somatischen Fach qualifizierte ärztliche Rufbereitschaft in demselben Krankenhaus über 24 Stunden täglich
Pflegerische Behandlung auch bettlägeriger Patienten ist grundsätzlich über 24 Stunden täglich gewährleistet
Über die Struktur der wöchentlichen Teambesprechungen psychosomatisch-psychotherapeutischer Komplexbehandlungen hinaus erfolgt die regelmäßige multidisziplinäre Abstimmung mit allen an der Behandlung beteiligten somatischen Fachgebieten zur weiteren Differenzialdiagnostik oder/und integrierten somatischen und psychosomatischen Behandlung, mindestens 3-mal wöchentlich
9-643Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting)
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung psychisch kranker Mütter oder Väter mit einer psychischen Störung nach der Geburt eines Kindes anzuwenden, wenn aufgrund der elterlichen Erkrankung eine Beziehungsstörung zum 0-4 Jahre alten Kind besteht und die Aufnahme der Mutter oder des Vaters gemeinsam mit dem Kind indiziert ist, um psychiatrischen Auffälligkeiten beim Kind präventiv zu begegnen. Es erfolgt eine Behandlung der Mutter/des Vaters gemeinsam mit dem Kind bzw. den Geschwistern
Mindestmerkmale:
Qualifizierte Diagnostik der Mutter/Vater-Kind-Beziehung
Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt patientenbezogen in einem Mutter/Vater-Kind- bzw. familiengerechten milieutherapeutischen Setting
Strukturell muss die Möglichkeit zu einem Rooming-In und einem Eltern-Kind-gerechten Aufenthalts- und Spielraum vorhanden sein
Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. Kinderkrankenpfleger, Erzieher, Heilerzieher, Heilpädagogen) sind Teil des Behandlungsteams
Im Rahmen des Zusatzkodes können folgende Verfahren zusätzlich zur Anwendung kommen:
Einzeltherapie der Mutter/Vater-Kind-Dyade
Familiengespräche und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Pflegefamilie, Jugendhilfe)
Elterngruppentherapie
Unterstützung der Eltern in den alltäglichen Verrichtungen (Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz)
Kinderbetreuung während der therapeutischen Aktivitäten der Eltern
Anleitung zum gemeinsamen Spiel
Es kommt mindestens ein spezialisiertes Therapieverfahren zur Anwendung, welches die Verbesserung der Eltern-Kind-Interaktion bzw. -Beziehung zum Ziel hat (z.B. Videointerventionstherapie, systemische Therapie)
Es muss die Möglichkeit einer fachübergreifenden konsiliarischen Betreuung der Mutter durch eine Hebamme, einen Stillberater im Hause oder durch eine Kooperation mit ambulant tätigen Hebammen/Stillberatern bestehen
Im Falle eintretender Auffälligkeiten beim Kind muss ein Pädiater und/oder Kinder- und Jugendpsychiater mindestens konsiliarisch zur Verfügung stehen
Die im Rahmen dieses Zusatzkodes erbrachten Therapieeinheiten können pro Woche bei den Primärkodes (9-60, 9-61, 9-62, 9-63) mitgerechnet werden
9-644Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Ein Kode aus diesem Bereich ist für jeden Tag, an dem die Leistung erbracht wird, gesondert anzugeben. Die Mindestmerkmale der Kodes 9-60, 9-62, 9-63 (u.a. Leistungserbringung durch ein multiprofessionelles, fachärztlich geleitetes Behandlungsteam) müssen erfüllt sein
Dieser Kode ist nur anzugeben für die Behandlung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64b SGB V
Die Behandlung des Patienten erfolgt im häuslichen Umfeld über mindestens 105 Minuten bis maximal 209 Minuten. Fahrzeiten werden dabei nicht angerechnet
Intermittierende Behandlung des Patienten in der Tagesklinik
Es werden mindestens eine Gruppentherapie über 90 Minuten und eine Einzeltherapie über 25 Minuten oder mindestens eine Einzeltherapie über 60 Minuten durchgeführt
9-645Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Kodes aus den Bereichen 9-645.0 und 9-645.1 sind für jeden Tag, an dem Leistungen im Sinne dieser Kodes erbracht wurden, gesondert anzugeben
Die im Kontext der Entlassung im Sinne dieses Kodes erbrachten Leistungen können nicht gleichzeitig bei der Berechnung der Therapieeinheiten für die Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder Zusatzkodes (9-640, 9-641) angerechnet werden
Mindestmerkmale für den gesamten Entlassungsprozess:
Differenzierte Diagnostik des Funktionsniveaus und des poststationären Versorgungsbedarfs, Erstellung eines bedarfsgerechten Entlassungsplanes und Überprüfung des Entlassungsplanes 1 bis 3 Tage vor Entlassung
Diese Kodes können nur angegeben werden, wenn für den indizierten komplexen Entlassungsaufwand Leistungen durch mindestens 2 Berufsgruppen erbracht worden sind
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
Es zählen z.B. folgende Leistungen:
Leistungen zur Unterstützung des Wohnsitzwechsels (z.B. bei Heimeintritt, begleitete Besuche, Beschaffung von Einrichtungsgegenständen)
Ein oder mehrere Hausbesuche vor Entlassung, die im unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang mit der Entlassung stehen
Leistungen zur Organisation nachbetreuender Dienste und/oder Überleitungsmanagement (z.B. Hilfeplankonferenzen, Überleitungsgespräche)
Leistungen zur Unterstützung bei schwieriger Wohnsituation (z.B. Vermietergespräche, Besuche in der Nachbarschaft, Besuch eines Rechtsbeistandes)
Leistungen zur Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung (z.B. stundenweise begleitete Belastungserprobungen im Arbeitsumfeld, Durchführung von oder Begleitung zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber)
Leistungen zur Unterstützung von Angehörigen (gezielte Anleitung und/oder Edukation für die Entlassung, z.B. Erarbeitung eines konkreten Tagesplanes, Begleitung von stundenweisen Belastungserprobungen, Familiengespräche)
Fahrzeiten werden nicht angerechnet
9-645.0Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht
9-645.03Mehr als 1 bis zu 2 Stunden (erhöhter Aufwand)
9-645.04Mehr als 2 bis zu 4 Stunden (deutlich erhöhter Aufwand)
9-645.05Mehr als 4 Stunden (stark erhöhter Aufwand)
9-645.1Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht
9-645.13Mehr als 1 bis zu 2 Stunden (erhöhter Aufwand)
9-645.14Mehr als 2 bis zu 4 Stunden (deutlich erhöhter Aufwand)
9-645.15Mehr als 4 Stunden (stark erhöhter Aufwand)
9-646Erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie sind für besondere Leistungen im Zusammenhang mit unmittelbar drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei deutlich eingeschränkten eigenständigen Bewältigungsmöglichkeiten der persönlichen Lebenssituation anzugeben. Art und Schwere der Erkrankung werden durch die psychosoziale Notlage erschwert
Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die bei unmittelbar drohender oder bestehender psychosozialer Notlage erforderlichen Leistungen werden in der Regel durch Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder Pflegefachpersonen in einem oder mehreren Lebensbereichen erbracht. Zusätzlich erfolgen in diesem Zusammenhang stehende Leistungen unmittelbar am Patienten z. B. durch Ärzte und/oder Psychologen
Mindestmerkmale:
Klärung und Regelung gravierender finanzieller Notlagen (z. B. massive Verschuldung in Abhängigkeit von der jeweiligen sozialen Situation des Patienten, Privatinsolvenz oder verlorener Krankenversicherungsschutz)
Klärung und Regelung bei unmittelbar drohender oder eingetretener Erwerbslosigkeit (z. B. Abmahnung, erfolgte Aussprache der Kündigung)
Klärung und Regelung der Wohnsituation bei unmittelbar drohender oder eingetretener Obdachlosigkeit (z. B. hohe Zahlungsrückstände, erfolgte Kündigung der Wohnung, Räumungsklage)
Klärung und Regelung der Weiterversorgung abhängig betreuter Angehöriger (z. B. Kinder) bei unmittelbar fehlender Versorgung durch Dritte
9-646.1Klärung und Regelung von 2 Mindestmerkmalen
9-646.2Klärung und Regelung von 3 Mindestmerkmalen
9-646.3Klärung und Regelung von 4 Mindestmerkmalen
9-647Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Wird die spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung unterbrochen, so wird für jede Behandlungsepisode ein Kode aus diesem Bereich angegeben
Bei einer Behandlung an mehr als 28 Behandlungstagen ist die Zählung von Neuem zu beginnen und es wird ein weiterer Kode aus diesem Bereich angegeben
Ein Kode aus diesem Bereich kann bei einfachem oder multiplem Substanzmissbrauch angegeben werden und ist nicht bei isolierter Nikotinabhängigkeit (Tabak), Koffeinabhängigkeit oder nicht stoffgebundenen Abhängigkeiten anzuwenden
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Die im Rahmen der spezifischen qualifizierten Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker anfallenden Therapieeinheiten werden beim jeweiligen Primärkode (aus den Kodebereichen 9-60, 9-61, 9-62 oder 9-63) angegeben
Mindestmerkmale:
Somatischer Entzug
Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multidisziplinär zusammengesetztes Behandlungsteam mit mindestens 3 Berufsgruppen (z. B. Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Suchttherapeuten, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Pflegefachpersonen)
Differenzierte somatische und psychiatrische Befunderhebung mit Diagnostik und Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen
Information und Aufklärung über Abhängigkeitserkrankungen, Förderung von Veränderungsbereitschaft, soziale Stabilisierung, Motivierung zur problemspezifischen Weiterbehandlung
Leitlinienbasiertes, standardisiertes suchtmedizinisches und soziales Assessment
Ressourcen- und lösungsorientiertes Therapiemanagement unter Einsatz differenzierter Therapieelemente patientenbezogen in Kombination von Gruppen- und Einzeltherapie: z. B. psychoedukative Informationsgruppen, medizinische Informationsgruppen, themenzentrierte Einzel- und Gruppentherapie, Ergotherapie, Krankengymnastik/Bewegungstherapie, Entspannungsverfahren
Ggf. Angehörigeninformation und -beratung
Information über externe Selbsthilfegruppen, ggf. Informationsveranstaltungen von Einrichtungen des Suchthilfesystems
Ggf. Eingliederung des Patienten in das bestehende regionale Suchthilfesystem
9-648Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Diese Kodes sind für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Supervisionsaufwand einzeln anzugeben
Zu kodieren sind erbrachte therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervisionsleistungen eines Facharztes/psychologischen Psychotherapeuten bei einem anderen psychotherapeutisch tätigen Arzt oder Psychologen oder bei einem Behandlungsteam, die einem konkreten Patienten zuzuordnen sind und die einen Zeitraum von mindestens 25 Minuten umfassen. Diese Leistungen sind patientenbezogen unter Angabe des Supervisionsanlasses, des Supervisionsthemas und der sich ergebenden therapiestrategischen Konsequenzen zu dokumentieren. Supervisionsleistungen im Rahmen von Visiten, multiprofessionellen Teamsitzungen oder Übergaben dürfen hier nicht berücksichtigt werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
Diese Kodes sind für die Einzelsupervision eines mit der Behandlung des jeweiligen Patienten unmittelbar betrauten psychotherapeutisch tätigen Arztes oder Psychologen anzuwenden
9-648.00Mindestens 25 bis unter 50 Minuten pro Tag
Diese Kodes sind für die Supervision eines Behandlungsteams anzuwenden. Das Behandlungsteam umfasst neben dem Supervisor mindestens 4 mit der Behandlung des benannten Patienten unmittelbar betraute Personen. Zu diesen Personen müssen entweder mindestens ein Arzt/Psychologe und ein Spezialtherapeut oder 2 Ärzte/Psychologen gehören und außerdem jeweils mindestens eine Pflegefachperson
9-648.10Mindestens 25 bis unter 50 Minuten pro Tag