9-98Behandlung in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, und Pflegebedürftigkeit
Hinw.:
Die Definitionen der Behandlungsbereiche richten sich nach der Psychiatrie-Personalverordnung
9-980Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel des Behandlungsbereichs sowie bei einem Wechsel zwischen Allgemeiner Psychiatrie, Abhängigkeitskranke, Gerontopsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie anzugeben
9-981Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Abhängigkeitskranke
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel des Behandlungsbereichs sowie bei einem Wechsel zwischen Allgemeiner Psychiatrie, Abhängigkeitskranke, Gerontopsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie anzugeben
9-982Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Gerontopsychiatrie
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel des Behandlungsbereichs sowie bei einem Wechsel zwischen Allgemeiner Psychiatrie, Abhängigkeitskranke, Gerontopsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie anzugeben
9-983Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Kinder- und Jugendpsychiatrie
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel des Behandlungsbereichs sowie bei einem Wechsel zwischen Allgemeiner Psychiatrie, Abhängigkeitskranke, Gerontopsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie anzugeben
9-983.0Behandlungsbereich KJ1 (Kinderpsychiatrische Regel- und Intensivbehandlung)
Hinw.:
Dieser Kode ist nur für Patienten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres anzugeben
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Patienten anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG behandelt werden
Dieser Kode ist für Patienten anzugeben, die im Sinne des § 14 SGB XI pflegebedürftig und gemäß § 15 SGB XI einer Pflegestufe zugeordnet sind. Wechselt während des stationären Aufenthaltes die Pflegestufe, ist der Kode für die höhere Pflegebedürftigkeit anzugeben. Liegt noch keine Einstufung in eine Pflegestufe vor, ist diese aber bereits beantragt, ist der Kode 9-984.4 anzugeben. Wurde eine Höherstufung bei vorliegender Pflegestufe beantragt, ist neben dem zutreffenden Kode aus 9-984.0 bis 9-984.3 und 9-984.5 zusätzlich der Kode 9-984.4 anzugeben
9-984.0Pflegebedürftig nach Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit)
9-984.1Pflegebedürftig nach Pflegestufe II (schwere Pflegebedürftigkeit)
9-984.2Pflegebedürftig nach Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit)
9-984.3Pflegebedürftig nach Pflegestufe III (H) (schwerste Pflegebedürftigkeit, Härtefall)
9-984.4Erfolgter Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe