ICD-10-GM Version 2010
Die vorliegende Version der ICD-10-GM 2010 erscheint zusammen mit einem Alphabetischen Verzeichnis. Wie schon zuvor, wurde das Alphabetische Verzeichnis an die neue Version der ICD‑10‑GM angepasst. Außerdem wurden Ergebnisse einer fortlaufenden externen Qualitätssicherung berücksichtigt.
Wie in den Vorjahren wurden auch in diesem Jahr zahlreiche Vorschläge der Anwender zur Weiterentwicklung der Klassifikation berücksichtigt und integriert.
Das Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wurde bei der Erarbeitung dieser Version beratend unterstützt durch die Arbeitsgruppe ICD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) beim Bundesministerium für Gesundheit. Allen Mitgliedern dieser Arbeitsgruppe sei für ihren Einsatz herzlich gedankt. Zahlreiche Vorschläge für diese neue Version kommen aus der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Den Fachberatern dieser Gesellschaften gilt ebenfalls unser Dank für ihre Zuarbeit.Die Regelung der Zusatzkennzeichen stellt sich, analog der Vorversion, wie folgt dar:
Im stationären Bereich bleiben diese Zusatzkennzeichen weiterhin außer Kraft. Die Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation R (rechts), L (links) und B (beidseitig) können nach wie vor in der ambulanten und in der stationären Versorgung verwendet werden.
Die ICD-10-GM 2010 berücksichtigt Änderungen der Weltgesundheitsorganisation, die zur Implementation im Jahre 2010 vorgesehen sind, soweit dies im Kontext der „German Modification“ hinsichtlich Sprachgebrauch und Einsatz innerhalb der Entgeltsysteme sinnvoll und möglich ist.
Zwecks Differenzierung der 'Sonstigen und nicht näher bezeichneten Gastroenteritis und Kolitis' nach 'infektiösem' bzw. 'nicht näher bezeichnetem Ursprung' wurden von der WHO zusätzliche 4-Steller-Kategorien bei der Schlüsselnummer A09 eingeführt. Damit soll auch eine bessere Abgrenzung gegenüber denjenigen Fällen erreicht werden, die aktuell mit 'K52.9 Nichtinfektiöse Gastroenteritis und Kolitis, nicht näher bezeichnet' zu verschlüsseln sind.
Es wurde ein zusätzlicher Kodierhinweis bei der Schlüsselnummer 'A41.- Sonstige Sepsis' eingeführt, der in Verbindung mit der Streichung des Inklusivums 'septischer Schock' der Subkategorie 'A41.9 Sepsis, nicht näher bezeichnet' und der neuen WHO-Schlüsselnummer 'R57.2 Septischer Schock' nun eine spezifische Verschlüsselung dieses Zustands ermöglicht.
Bis dato erfolgte die Zuordnung der 'akuten Hepatitis, nicht näher bezeichnet' (über das Alphabetische Verzeichnis zur ICD-10-GM) zu 'K72.0 Akutes und subakutes Leberversagen'. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass es sich bei alleiniger Angabe 'akute Hepatitis' am ehesten um eine 'akute infektiöse Hepatitis' handelt. Mit dem neuen WHO-Kode 'B17.9 Akute Virushepatitis, nicht näher bezeichnet' steht für diese Fälle nun ein spezifischer Schlüssel zur Verfügung.
Für die Erreger 'Helicobacter pylori [H. pylori]' und 'Vibrio vulnificus' wurden von der WHO spezifische Schlüsselnummern im neuen Kodebereich B98.-! eingeführt, um diese 'als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind' angeben zu können. Damit verbunden ist die Streichung von 'GM-spezifischen' Subkategorien bei B96.8-!, die nun nicht mehr erforderlich sind.
Zur Abgrenzung einer 'sekundären' von einer 'primären bösartigen Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation' wurde von der WHO eine neue Schlüsselnummer (C79.9) eingeführt. Zusätzlich wurde durch die WHO die bisherige Kategorie 'C80 Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation' dahingehend unterteilt, dass zukünftig unterschieden werden kann, ob bei diesen Fällen die Information 'primäre Lokalisation unbekannt' als solche vorliegt (C80.0) oder nicht (C80.9).
Es wurde ein Hinweis bei der Schlüsselnummer D61.- aufgenommen, um klarzustellen, dass bei Vorliegen einer 'Thrombozytopenie' (D69.4-, D69.5-, D69.6-) oder einer 'Agranulozytose und Neutropenie' (D70.-) zusätzliche Schlüsselnummern anzugeben sind.
Bei der Schlüsselnummer 'D68.3 Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper' wurden zusätzliche Subkategorien (D68.30-D68.32 und D68.38) eingeführt, um unterschiedlichen Behandlungsaufwand spezifischer darstellen zu können. Zusätzlich wurden Subkategorien von der WHO auf 4. Stelle eingeführt, um 'primäre' und 'sonstige Thrombophilien' spezifischer kodieren zu können.
Wegen vermuteter Inhomogenität der Klasse 'D70.10 Kritische Phase unter 10 Tage' wurde eine Modifikation der Schlüsselnummer vorgenommen, zusammen mit der Einführung zweier neuer 5-Steller-Kategorien, unterschieden nach der Dauer der 'kritischen Phase' der 'Arzneimittelinduzierten Agranulozytose und Neutropenie'.
Von der WHO wurde eine neue Schlüsselnummer D89.3 eingeführt, um das 'Immunrekonstitutionssyndrom' und sich daraus ggf. ergebenden Behandlungsmehraufwand spezifischer abbilden zu können.
Um 'Folgezustände der Poliomyelitis' (B91) vom sog. 'Postpolio-Syndrom' abgrenzen zu können, wurde von der WHO eine neue 3-Steller-Kategorie (G14) eingeführt.
Zum Zwecke der spezifischen Kodierung des 'vaskulären Parkinson-Syndroms' wurde von der WHO eine zusätzliche Schlüsselnummer (G21.4) im Bereich der 'sekundären Parkinson-Syndrome' aufgenommen.
Seitens der WHO erfolgte eine weitgehende Überarbeitung der Schlüsselnummern unter 'H54.- Blindheit und Sehbeeinträchtigung' mit dem Ziel der Angleichung an die spezifischen Empfehlungen der WHO zur Einteilung von 'Blindheit und Sehbeeinträchtigung'. Aufgrund der Abhängigkeit verschiedener Regelungen (z.B. zu Blindenhilfe/-geld etc.) in den Versorgungsbereichen in Deutschland von den spezifischen Schlüsselnummern der ICD-10-GM (einschließlich der 'Tabelle der Sehschärfen') mussten umfangreiche Modifikationen an der WHO-Vorgabe vorgenommen werden.
Durch die von der WHO neu eingeführte Schlüsselnummer 'I98.3* Ösophagus- und Magenvarizen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten, mit Blutung' und die Modifikation bei der bereits bestehenden 4-Steller-Kategorie I98.2* - zwecks Kodierung des gleichen Zustands 'ohne Angabe einer Blutung' - konnten die GM-spezifischen 5-Steller-Kategorien I98.20 und I98.21 aufgelöst werden.
Die Schweinegrippe wird weiterhin unter J09 kodiert. Die WHO hat dazu den Klassentitel von J09 auf 'Grippe durch bestimmte nachgewiesene Influenzaviren' geändert und die Geltung ausschließlich auf "Vogelgrippe" und "Schweinegrippe" beschränkt. In der GM-Ausgabe wird zur Angabe des jeweiligen spezifischen Virusstammes im Kap. XXII eine neue 4-Steller-Kategorie eingeführt: 'U69.2-! Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische Zwecke' mit der Unterteilung auf 5-Steller-Ebene: 'U69.20! Influenza A/H1N1 Pandemie 2009 [Schweinegrippe]' und 'U69.21! Influenza A/H5N1 Epidemie [Vogelgrippe]'.
Es wurden 4-Steller-Kategorien für die spezifische Kodierung einer 'Pneumonie' (J12.3) bzw. einer 'akuten Bronchiolitis' (J21.1) 'durch humanes Metapneumovirus' von der WHO eingeführt.
Wegen vermuteter Inhomogenität der Klasse 'J98.5 Krankheiten des Mediastinums, anderenorts nicht klassifiziert' wurde eine Unterteilung auf 5-Steller-Ebene vorgenommen, um das Vorliegen einer 'Mediastinitis' (J98.50) von 'sonstigen Krankheiten des Mediastinums, anderenorts nicht klassifiziert' (J98.58) abgrenzen zu können.
Es erfolgte eine grundlegende Überarbeitung des gesamten Kodebereichs 'K35.- Akute Appendizitis'. Auf Basis der Aktualisierungsvorgaben der WHO wurden zusätzliche 5-Steller-Kategorien bei der neuen Schlüsselnummer 'K35.3- Akute Appendizitis mit lokalisierter Peritonitis' aufgenommen, um vermuteten unterschiedlichen Behandlungsaufwand besser darstellen zu können.
Wegen vermuteten unterschiedlichen Behandlungsaufwands in Abhängigkeit von der Ausdehnung/Lokalisation der 'Sonstigen Crohn-Krankheit' (K50.8) wurden zusätzliche spezifische 5-Steller-Kategorien eingeführt.
Zwecks Angleichung an die aktuelle Terminologie erfolgte eine Überarbeitung der Schlüsselnummern zur Kodierung der 'Colitis ulcerosa' (K51.-) durch die WHO. Wegen vermuteten unterschiedlichen Behandlungsaufwands in Abhängigkeit von der Ausdehnung/Lokalisation einer 'Colitis indeterminata' wurde dabei die neue WHO-Schlüsselnummer 'K52.3-' um spezifische 5-Steller-Kategorien erweitert.
Um die 'Angiodysplasie des Dünndarms ohne Angabe einer Blutung' (K55.81) bzw. 'mit Blutung' (K55.82) - im Hinblick auf den Behandlungsmehraufwand - von den 'Sonstigen Gefäßkrankheiten des Darmes' (K55.88) abgrenzen zu können, wurden neue 5-Steller-Kategorien eingeführt.
Bedingt durch die Art der Einführung von 4-Steller-Kategorien bei 'L89.- Dekubitalgeschwür und Druckzone' durch die WHO wurde eine Neuordnung der bereits in der GM-Ausgabe vorhandenen Schlüsselnummern auf 4. Stelle erforderlich. Damit verbunden ist auch eine Anpassung der Klassen an die internationale klinische Klassifikation des Dekubitus.
Wegen der Einführung von 4-Steller-Kategorien bei 'N18.- Chronische Nierenkrankheit' durch die WHO - in Anlehnung an die international etablierte klinische Klassifikation - wurden die bereits in der GM-Ausgabe vorhandenen korrespondierenden Schlüsselnummern auf 5. Stelle bei N18.8- entfernt.
Um nach einer durchgeführten Harninkontinenzoperation das erneute Auftreten der ursprünglich diagnostizierten Inkontinenz (Rezidivinkontinenz) angegeben zu können, wurde eine zusätzliche optionale Schlüsselnummer 'N39.47! Rezidivinkontinenz' aufgenommen. Hinweistexte zur Kodierung bei den relevanten Primärschlüsselnummern 'N39.3' und 'N39.4-' verweisen auf den neuen Sekundärschlüssel.
Zur Anpassung der Klassifikation an den aktuellen medizinischen Wissensstand wurde von der WHO die neue Schlüsselnummer 'N42.3 Prostatadysplasie' aufgenommen, zusammen mit der Modifikation der Zuordnung von Inklusiva und Exklusiva bei den Kodes für das 'Carcinoma in situ' (D07.5) und die 'gutartige Neubildung der Prostata' (D29.1) sowie bei der 'Prostatahyperplasie' (N40).
Es wurde eine neue 4-Steller-Kategorie (O14.2) der WHO aufgenommen, um das Vorliegen eines 'HELLP-Syndroms' kodierbar zu machen.
Die Einführung einer neuen 4-Steller-Kategorie O43.2- durch die WHO wurde um 5-Steller-Kategorien (O43.20 und O43.21) ergänzt, um verschiedene Zustände der 'krankhaft anhaftenden Plazenta' - mit unterschiedlichem Behandlungsaufwand - abbilden zu können.
Um unterschiedliche Zustände im Zusammenhang mit 'vorzeitigen Wehen und Entbindung' (O60.-) eindeutiger gegeneinander abgrenzen zu können, wurden von der WHO die Klassentitel und Inklusiva der zugehörigen 4-Steller-Kategorien (O60.0-O60.3) überarbeitet.
Vor allem für die Zwecke der Todesursachenkodierung wurden von der WHO neue Schlüsselnummern auf 4. Stelle bei den Schlüsselnummern ' O96.-' und ' O97.-' eingeführt.
Bei Krankheitszuständen, die unter 'B20-B24 HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]' klassifiziert werden, kann durch die neue 4-Steller-Kategorie (O98.7) der WHO angegeben werden, ob diese 'Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren'.
Durch die von der WHO neu eingeführte 4-Steller-Kategorie 'R26.3 Immobilität' - im Zusammenhang mit der Modifikation des Klassentitels von Z74.0 - ist nun eine Abgrenzung des Symptoms von der 'Hilfsbedürftigkeit wegen eingeschränkter Mobilität' (neuer Klassentitel von Z74.0) möglich.
Zur Abgrenzung der 'ungenügenden Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit infolge Vernachlässigung der eigenen Person' z.B. von Zuständen der 'Vernachlässigung der eigenen Person o.n.A.' (R46.8), dem 'Verhungern infolge Anorexie' (R63.0) oder 'infolge Nahrungsmittelmangels' (T73.0) sowie dem 'Verdursten infolge Flüssigkeitsmangels' (T73.1) wurde von der WHO eine neue 4-Steller-Kategorie (R63.6) eingeführt.
Für technische Zwecke der Gruppierung von Diagnosedaten im Zusammenhang mit der Kalkulation des morbiditätsbedingten Behandlungsaufwandes (als Teilprozess bei der Ermittlung der Gesamtvergütung in der vertragsärztlichen Versorgung Deutschlands) wurden 3-Steller-Kategorien an den Stellen eingeführt, an denen diese bis dato nicht verfügbar waren.