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ICD-10-GM Version 2017

Kommentar zur ICD-10-GM Version 2017

Vorbemerkungen und Danksagungen

Die vorliegende Version der Systematik der ICD-10-GM 2017 erscheint zusammen mit einem Alphabetischen Verzeichnis. Wie immer wurde das Alphabetische Verzeichnis an die neue Version der ICD-10-GM angepasst.

Wie in den Vorjahren wurden auch in diesem Jahr zahlreiche Vorschläge der Anwender zur Weiterentwicklung der Klassifikation berücksichtigt und integriert.

Das BfArM wurde bei der Erarbeitung dieser Version beratend unterstützt durch die Arbeitsgruppe ICD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) beim Bundesministerium für Gesundheit. Allen Mitgliedern dieser Arbeitsgruppe sei für ihren Einsatz herzlich gedankt. Zahlreiche Vorschläge für diese neue Version kommen von den Mitgliedsgesellschaften der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Den Fachberatern dieser Gesellschaften gilt ebenfalls unser Dank für ihre Zuarbeit.

Grundsätzliches

Zusatzkennzeichen

Die Regelung der Zusatzkennzeichen stellt sich, analog der Vorversion, wie folgt dar:

V
Verdachtsdiagnose bzw. auszuschließende Diagnose
Z
(symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose
A
ausgeschlossene Diagnose
G
gesicherte Diagnose (auch anzugeben, wenn A, V oder Z nicht zutreffen)

Im stationären Bereich bleiben diese Zusatzkennzeichen weiterhin außer Kraft. Die Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation R (rechts), L (links) und B (beidseitig) können nach wie vor in der ambulanten und in der stationären Versorgung verwendet werden.

Aktualisierungen durch die Weltgesundheitsorganisation

Die ICD-10-GM 2017 berücksichtigt Änderungen der Weltgesundheitsorganisation, die zur Implementation im Jahr 2017 vorgesehen sind, soweit dies im Kontext der 'German Modification' hinsichtlich Sprachgebrauch und Einsatz innerhalb der Entgeltsysteme sinnvoll und möglich ist.

Einzelne wichtige Änderungen

Kap. II

Sekundäre bösartige Neubildung des Bindegewebes und anderer Weichteilgewebe

Bei 'C79.8- Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen' wurden zusätzliche 5. Stellen eingeführt, um eine lokalisationsbezogene spezifische Kodierung von bösartigen Neubildungen des Bindegewebes und anderer Weichteilgewebe zu ermöglichen.

Kap. IV

Adipositas bei Kindern und Jugendlichen

Nach eingehender Beratung mit Experten aus Fachgesellschaften und Organisationen der Selbstverwaltung wurden bei 'E66.- Adipositas' zusätzliche 5-Steller eingeführt, um Adipositas und extreme Adipositas bei Kindern und Jugendlichen sowohl für epidemiologische Belange als auch im Hinblick auf eine bessere vergütungstechnische Abbildbarkeit spezifisch kodieren zu können. Eine entsprechende Tabelle mit den jeweiligen Body-Mass-Index [BMI]-Grenzwerten nach Lebensalter und Geschlecht ist im Anhang zur ICD-10-GM zu finden. Sie dient der Unterstützung der Operationalisierung.

Lipödem

Unter Einbeziehung von Experten aus Fachgesellschaften und Organisationen der Selbstverwaltung wurden unter 'E88.2 Lipomatose, anderenorts nicht klassifiziert' neue 5-Steller eingeführt, um eine spezifische, stadiengerechte Kodierung des Lipödems zu ermöglichen. Durch die Aufnahme von Hinweistexten und Exklusiva erfolgt eine Klarstellung der Kodierung.

Kap. VI

Nichttraumatische spinale Blutungen

Bei 'G95.1 Vaskuläre Myelopathien' wurden für die Zwecke des G-DRG-Systems neue 5-Steller eingeführt, um nichttraumatische spinale Blutungen spezifisch kodieren zu können.

Kap. IX

Rechtsherzinsuffizienz

Auf Antrag des Fachbereichs wurden bei 'I50.- Rechtsherzinsuffizienz' auf 5. Stelle Zusatzkodes eingeführt, um das Stadium der Rechtsherzinsuffizienz analog zur Linksherzinsuffizienz anhand der NYHA-Kriterien verschlüsseln zu können.

Erworbenes Lymphödem

Bei den Schlüsselnummern für die Kodierung des erworbenen Lymphödems (I89.0, I97.2 und I97.8) wurden unter Einbeziehung von Experten aus Fachgesellschaften und Organisationen der Selbstverwaltung neue 5-Steller eingeführt, die eine lokalisationsbezogene, stadiengerechte Kodierung des Lymphödems erlauben. Diese Änderung entspricht u.a. den Anforderungen der Heilmittel-Richtlinie.

Kap. XI

Ösophagusfistel

Bei der Schlüsselnummer 'K22.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Ösophagus' wurden neue 5. Stellen eingeführt, um eine Ösophagusfistel ohne Beteiligung des Atmungssystems von sonstigen näher bezeichneten Krankheiten des Ösophagus abgrenzen zu können.

Toxische veno-okklusive Leberkrankheit

Auf Antrag des Fachbereichs wurden unter der Kategorie 'K71.8 Toxische Leberkrankheit mit sonstigen Affektionen der Leber' neue 5. Stellen eingeführt, um eine toxische veno-okklusive Leberkrankheit differenziert kodieren zu können. Ein entsprechendes Exklusivum wurde bei K76.5 ergänzt, um deutlich zu machen, dass dort die nichttoxische Form der Erkrankung zu kodieren ist.

Kap. XIV

Akutes Nierenversagen

Im Sinne einer Klarstellung wurden bei 'N17.- Akutes Nierenversagen' mit Unterstützung der Fachgesellschaft und Organisationen der Selbstverwaltung Hinweistexte aufgenommen, um die korrekte und einheitliche Kodierung der Stadien des akuten Nierenversagens zu unterstützen.

Kap. XV

Schwangerschaftscholestase

'O26.6 Leberkrankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes' wurde auf 5. Stelle erweitert, um eine Schwangerschaftscholestase, die eine relativ häufige Komplikation der Schwangerschaft darstellt, spezifisch kodieren zu können.

Protrahierte Geburt

Bei 'O63.- Protrahierte Geburt' wurden die Exklusiva gestrichen. Dadurch erfolgt sowohl eine Klarstellung der Kodierung als auch eine Angleichung an die ICD-10-WHO.

Kap. XVII

Hereditäres Lymphödem

Bei 'Q82.0 Hereditäres Lymphödem' wurden nach Beratungen zur sachgerechten Kodierung des Lymphödems ebenfalls neue 5-Steller eingeführt, die eine lokalisationsbezogene, stadiengerechte Kodierung des hereditären Lymphödems erlauben. Diese Änderung entspricht u.a. den Anforderungen der Heilmittel-Richtlinie.

Kap. XIX

Verletzungen von Rückenmarkhäuten und spinalen Blutgefäßen

Mit Unterstützung von Experten aus Fachgesellschaften und Organisationen der Selbstverwaltung wurden für die Zwecke des G-DRG-Systems 5-Steller zur spezifischen Kodierung von Verletzungen von Rückenmarkhäuten und spinalen Blutgefäßen bei folgenden Schlüsselnummern eingeführt: S15.8, S19.8, S25.8, S29.8, S35.8 und S39.8-.

Kap. XXI

Abhängigkeit von Aspirator und Respirator

Mit Unterstützung von Experten aus Fachgesellschaften und Organisationen der Selbstverwaltung wurden bei 'J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert' Kodierhinweise ergänzt mit dem Ziel, den Behandlungsaufwand bei Patienten mit chronischer respiratorischer Insuffizienz besser abbilden zu können. Bei den Schlüsselnummern Z99.-, Z99.0 und Z99.1 wurden die Klassentitel angepasst, um die Abhängigkeit von Aspirator oder Respirator im ambulanten Bereich früher erfassen zu können.

Kap. XXII

Zika-Viruskrankheit

Als Reaktion auf die vermehrt auftretenden Fälle der Zika-Viruskrankheit wurde von der WHO entschieden, die für derartige Notfälle reservierten, nicht belegten ICD-10-Kodes U06 und U06.9 für die Kodierung der Zika-Viruskrankheit zu verwenden. Die Änderung galt bereits seit dem 21.12.2015, sowohl für die ICD-10-WHO als auch für die ICD-10-GM. Eine entsprechende Mitteilung wurde auf den Internetseiten des DIMDI veröffentlicht. Diese Schlüsselnummern wurden jetzt in die ICD-10-GM 2017 übernommen.

Multiresistente Erreger

Nach eingehenden Beratungen mit Experten aus Fachgesellschaften, dem Robert-Koch-Institut und Organisationen der Selbstverwaltung wurde eine Umstrukturierung der Kodebereiche 'U80.-! Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern' und 'U81! Bakterien mit Multiresistenz gegen Antibiotika' vorgenommen mit dem Ziel, diese Kodes an die geltende Nomenklatur der KRINKO anzupassen. Die bisher in den Kodes U80.-! und U81! verwendete Einteilung mehrfach resistenter gramnegativer Keime entspricht nicht mehr der in Deutschland geltenden Nomenklatur der KRINKO-Empfehlungen.

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