ICD-10-GM Version 2022
Die ICD-10-GM wird gemäß der Verfahrensordnung für die Festlegung der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten, German Modification (ICD-10-GM) und des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) auf der Grundlage des § 295 Absatz 1 Satz 9 und § 301 Absatz 2 Satz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) jährlich überarbeitet.
Die vorliegende Version der Systematik der ICD-10-GM 2022 erscheint zusammen mit einem Alphabetischen Verzeichnis. Wie immer wurde das Alphabetische Verzeichnis an die neue Version der ICD-10-GM angepasst.
Wie in den Vorjahren wurden auch in diesem Jahr zahlreiche Vorschläge der Anwender zur Weiterentwicklung der Klassifikation berücksichtigt und integriert.
Seit Version 2019 gibt die WHO keine regelmäßigen Aktualisierungen mehr für die ICD-10 heraus. Jedoch werden von der WHO nicht belegte Schlüsselnummern bei Bedarf mit Inhalt belegt und in ggf. modifizierter Form in die ICD-10-GM übernommen. Zudem werden bei Bedarf neue nicht belegte Schlüsselnummern als Platzhalter für zukünftige Anforderungen eingeführt. Für die ICD-10-GM 2022 kommt beides zum Tragen.
Wir möchten uns bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe ICD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikationen im Gesundheitswesen (KKG) beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und bei den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Mitgliedsgesellschaften der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und des InEK für ihre Zuarbeit, Beratung und fachliche Unterstützung bei der Bearbeitung dieser Version ausdrücklich bedanken.
Die Regelung der Zusatzkennzeichen stellt sich, analog der Vorversion, wie folgt dar:
Im stationären Bereich bleiben diese Zusatzkennzeichen weiterhin außer Kraft. Die Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation R (rechts), L (links) und B (beidseitig) können nach wie vor in der ambulanten und in der stationären Versorgung verwendet werden.
Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten mehrerer Regionen
Bei der Schlüsselnummer C77.8 Lymphknoten mehrerer Regionen wurde ein Kodierhinweis ergänzt im Hinblick auf die Verwendung der neu eingeführten Schlüsselnummern U69.5-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe mehrerer Regionen bei sekundärer und nicht näher bezeichneter bösartiger Neubildung der Lymphknoten.
Adipositas
Bei der Schlüsselnummer E66.- Adipositas wurden neue 5-Steller eingeführt, um die Adipositas Grad III (WHO) bei Patienten von 18 Jahren und älter anhand des Body-Mass-Index [BMI] spezifischer kodieren zu können.
Enzephalopathie
Bei der Schlüsselnummer G94.3* Enzephalopathie bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten wurden neue 5-Steller eingeführt, um die Enzephalopathie im Hinblick auf die zugrundeliegende Ursache spezifisch kodieren zu können.
Autonome Neuropathie
Bei der Schlüsselnummer G99.0* Autonome Neuropathie bei endokrinen und Stoffwechselkrankheiten wurden neue 5-Steller eingeführt, um die Gastroparese bei autonomer Neuropathie von sonstigen autonomen Neuropathien abgrenzen und spezifisch kodieren zu können.
Herzbeuteltamponade
Bei der Schlüsselnummer I31.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Perikards wurden neue 5-Steller eingeführt, um die vormals bei I31.9 zugeordnete Herzbeuteltamponade von sonstigen näher bezeichneten Krankheiten des Perikards abgrenzen und spezifisch kodieren zu können.
Lungenkollaps
Bei der Schlüsselnummer J98.1 Lungenkollaps wurden neue 5-Steller eingeführt, um den Lungenkollaps im Hinblick auf die Art der Belüftungsstörung spezifisch kodieren zu können.
Pylorusstenose
Bei der Schlüsselnummer K31.1 Hypertrophische Pylorusstenose beim Erwachsenen wurde der Klassentitel geändert in Pylorusstenose beim Erwachsenen. Außerdem wurden neue 5-Steller eingeführt, um die zugrundeliegende Ursache der Pylorusstenose spezifisch kodieren zu können.
Hämorrhagie des Anus und des Rektums
Bei der Schlüsselnummer K62.5 Hämorrhagie des Anus und des Rektums wurden neue 5-Steller eingeführt, um die Lokalisation der Blutung spezifisch kodieren zu können.
Akut-auf-chronisches Leberversagen
Bei den Schlüsselnummern K70.4 Alkoholisches Leberversagen und K72.1 Chronisches Leberversagen wurden neue 5-Steller eingeführt, um das akut-auf-chronische Leberversagen spezifisch kodieren zu können. Bei Schlüsselnummer K70.4 Alkoholisches Leberversagen wurden weitere 5-Steller eingeführt, um grundsätzlich den zeitlichen Krankheitsverlauf (akut/subakut und chronisch) des alkoholischen Leberversagens spezifisch kodieren zu können.
Cholangitis
Bei der Schlüsselnummer K83.0 Cholangitis wurden neue 5-Steller eingeführt, um die primär sklerosierende und die sekundär sklerosierende Cholangitis spezifisch kodieren zu können.
Krankheiten des Pankreas
Bei der Schlüsselnummer K86.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Pankreas wurden neue 5-Steller eingeführt, um die bisher unter K86.9 inkludierten Entitäten zu differenzieren und spezifisch kodieren zu können.
Hydronephrose durch Nieren- und Ureterstein
Bei der Schlüsselnummer N13.2 Hydronephrose bei Obstruktion durch Nieren- und Ureterstein wurden neue 5-Steller eingeführt, um die der Hydronephrose zugrundeliegende Obstruktion nach Steinlokalisation zu differenzieren.
Pyonephrose
Bei der Schlüsselnummer N13.6 Pyonephrose wurden neue 5-Steller eingeführt, um Zustände unter N13.0-N13.5 mit Infektion der Niere, die bislang bei N13.6 subsummiert waren, spezifisch kodieren zu können.
Harnröhrenstriktur-Rezidiv
Bei der Schlüsselnummer N99.1 Harnröhrenstriktur nach medizinischen Maßnahmen wurden neue 5-Steller eingeführt, um das Harnröhrenstriktur-Rezidiv spezifisch kodieren zu können.
Chronisch idiopathischer und/oder chronisch refraktärer Husten
Bei der Schlüsselnummer R05 Husten wurde ein Kodierhinweis ergänzt im Hinblick auf die Verwendung der neu eingeführten Schlüsselnummer U69.6! Sekundäre Schlüsselnummer zur Spezifizierung eines Hustens als chronisch idiopathisch und chronisch refraktär.
Polyurie, Pollakisurie und Nykturie
Bei der Schlüsselnummer R35 Polyurie wurde der Klassentitel erweitert in Polyurie, Pollakisurie und Nykturie. Außerdem wurden neue 4-Steller eingeführt, um eine spezifische Kodiermöglichkeit für die im Klassentitel aufgeführten Entitäten zu etablieren.
COVID-19
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind von der WHO die nicht belegten Schlüsselnummern U11.9 und U12.9 der internationalen Ausgabe der ICD-10 mit Inhalt belegt worden. Das BfArM hat nach Beratung mit den zuständigen Gremien die entsprechenden von der WHO eingeführten Kodes für die ICD-10-GM 2021 (German Modification) unterjährig eingeführt und in alle Formate der ICD-10-GM 2022 übernommen.
U11.9 Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet wurde als Primärkode eingeführt.
U12.9! Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet wurde als Sekundärkode (Ausrufezeichenschlüssel) eingeführt.
Einführung nicht belegter Schlüsselnummern
Es wurden die Schlüsselnummern U16.- bis U49.- als nicht belegte Schlüsselnummern angelegt. Die Verwendung dieser Schlüsselnummern ist der WHO vorbehalten, um eine provisorische Zuordnung von Krankheiten unklarer Genese vorzunehmen und damit eine umgehende Nutzung zu ermöglichen.
Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe mehrerer Regionen bei sekundärer und nicht näher bezeichneter bösartiger Neubildung der Lymphknoten
Bei U69.-! Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke wurde ein neuer 4-stelliger Zusatzkode U69.5-! eingeführt und auf fünfter Stelle ausdifferenziert, um bei Vorliegen eines Befalls mehrerer Lymphknotenregionen bei sekundären und nicht näher bezeichneter bösartiger Neubildung der Lymphknoten (C77.8) die betroffenen Regionen spezifisch angeben zu können.
Sekundäre Schlüsselnummer zur Spezifizierung eines Hustens als chronisch idiopathisch und chronisch refraktär
Bei U69.-! Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke wurde ein neuer 4-stelliger Zusatzkode U69.6! eingeführt, um Husten (R05) als chronisch idiopathisch und/oder chronisch refraktär spezifizieren zu können.