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ICD-10-GM Version 2025

Kommentar zur ICD-10-GM Version 2025

Vorbemerkungen und Danksagungen

Die ICD-10-GM wird gemäß der Verfahrensordnung für die Festlegung der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten, German Modification (ICD-10-GM) und des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) auf der Grundlage des § 295 Absatz 1 Satz 9 und § 301 Absatz 2 Satz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) jährlich überarbeitet.

Die vorliegende Version der Systematik der ICD-10-GM 2025 erscheint zusammen mit einem Alphabetischen Verzeichnis. Wie immer wurde das Alphabetische Verzeichnis an die neue Version der ICD-10-GM angepasst.

Wie in den Vorjahren wurden auch in diesem Jahr zahlreiche Vorschläge der Anwender zur Weiterentwicklung der Klassifikation berücksichtigt und integriert.

Seit Version 2019 gibt die WHO keine regelmäßigen Aktualisierungen mehr für die ICD-10 heraus. Jedoch werden von der WHO nicht belegte Schlüsselnummern bei Bedarf mit Inhalt belegt und in ggf. modifizierter Form in die ICD-10-GM übernommen. Zudem werden bei Bedarf neue nicht belegte Schlüsselnummern als Platzhalter für zukünftige Anforderungen eingeführt. Für die ICD-10-GM 2025 kommt zum Stand der Herausgabe der amtlichen Fassung beides nicht zum Tragen.

Wir möchten uns bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe ICD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikationen im Gesundheitswesen (KKG) beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und bei den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Mitgliedsgesellschaften der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und des InEK für ihre Zuarbeit, Beratung und fachliche Unterstützung bei der Bearbeitung dieser Version ausdrücklich bedanken.

Grundsätzliches

Zusatzkennzeichen

Die Regelung der Zusatzkennzeichen stellt sich, analog der Vorversion, wie folgt dar:

V
Verdachtsdiagnose bzw. auszuschließende Diagnose
Z
(symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose
A
ausgeschlossene Diagnose
G
gesicherte Diagnose (auch anzugeben, wenn A, V oder Z nicht zutreffen)

Im stationären Bereich bleiben diese Zusatzkennzeichen weiterhin außer Kraft. Die Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation R (rechts), L (links) und B (beidseitig) können nach wie vor in der ambulanten und in der stationären Versorgung verwendet werden.

Einzelne wichtige Änderungen

Kap. I

Bakterielle Infektion nicht näher bezeichneter Lokalisation

Bei der Schlüsselnummer A49.- Bakterielle Infektion nicht näher bezeichneter Lokalisation wurden neue 5-Steller eingeführt, um Bakteriämien und Infektionen n. n. bez. Lokalisation nach Erregern spezifisch abzubilden.

Kap. II

Bösartige Neubildungen als Primärtumore an mehreren Lokalisationen

Der Klassentitel der sekundären Schlüsselnummer (Ausrufezeichenschlüsselnummer) C97! wurde angepasst zu Bösartige Neubildungen als Primärtumore an mehreren Lokalisationen. Im Hinweistext wurde verdeutlicht, dass die Schlüsselnummer nur bei bösartigen Neubildungen als Primärtumore zusammen mit Kode(s) der einzelnen bösartigen Neubildung(en) zu verwenden ist.

Kap. IV

Alpha-1-Antitrypsinmangel

Bei der Schlüsselnummer E88.0 Störungen des Plasmaprotein-Stoffwechsels, anderenorts nicht klassifiziert wurden neue 5-Steller eingeführt, um den Alpha-1-Antitrypsinmangel spezifisch kodieren zu können. Die Inklusiva wurden entsprechend angepasst.

Kap. VI

Muskeldystrophie Typ Duchenne

Bei der Schlüsselnummer G71.0 Muskeldystrophie wurden neue 5-Steller eingeführt, um die maligne Muskeldystrophie [Typ Duchenne] von sonstigen Muskeldystrophien abzugrenzen und spezifisch kodieren zu können. Die Inklusiva wurden entsprechend angepasst.

Kap. XIII

Knochenfraktur beim Einsetzen oder Entfernen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte

Bei der Schlüsselnummer M96.6 Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte wurde der Kodierhinweis mit dem Zusatz „oder Entfernen“ ergänzt und dieser Zusatz bei den Schlüsselnummern (z.B. in Hinweistexten und Exklusivum) mit Bezug zu M96.6 im Kapitel XIX aufgenommen.

Kap. XXI

Anpassung, Handhabung und Überprüfung der Funktionsparameter einer (implantierten) Medikamentenpumpe

Der Kodebereich Z45.- wurde in Bezug auf die Zuordnung der Überprüfung der Funktionsparameter einer Medikamentenpumpe angepasst. Der Zustand wurde als Inklusivum dem Kode Z45.1 Anpassung und Handhabung einer Infusionspumpe zugeordnet. Zusätzlich wurde ein Inklusivum bei Z45.1 für die Anpassung und Handhabung einer (implantierten) Medikamentenpumpe ergänzt. Der 5-Steller Z45.82 Überprüfung der Funktionsparameter einer Medikamentenpumpe wurde entfernt.

Kap. XXII

Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische Zwecke zur Differenzierung von Influenzaviren in porcine, aviäre und sonstige Viren

Der in Zusammenhang mit dem Primärkode J09 Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren zu verwendende Sekundärkodebereich U69.2-! Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische Zwecke wurde zur spezifischeren Kodierung der Art des nachgewiesenen Influenza-Virus auch für zukünftige Ereignisse angepasst. Zwei 5-Steller (U69.20! und U69.21!) wurden entfernt und drei neue 5-Steller (U69.22! bis U69.24!) eingeführt.

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