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Inhalt der Seite:ICD-10-WHO Version 2019
Kapitel XX Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität (V01-Y98)
Inkl.: Verletzungen durch die Polizei oder sonstige Exekutivorgane, einschließlich Militär, bei der Festnahme oder beim Versuch der Festnahme von Gesetzesbrechern, der Unterdrückung von Unruhen, der Aufrechterhaltung der Ordnung oder sonstigen gesetzlichen Maßnahmen Y35.0
Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von Feuerwaffen [Schusswaffen] Inkl.:
Verletzung bei gesetzlicher Maßnahme durch:Gewehrkugel oder Gummigeschoss Maschinengewehr Revolver
Y35.1
Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von Explosivstoffen Inkl.:
Verletzung bei gesetzlicher Maßnahme durch:Dynamit Explosivgeschoss Granatwerfergeschoss Handgranate
Y35.2
Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von Gas Inkl.:
Verletzung oder Vergiftung bei gesetzlicher Maßnahme:Ersticken durch Gas Gasvergiftung Verletzung durch Tränengas
Y35.3
Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von stumpfen Gegenständen Inkl.:
Schlag, Stoß bei gesetzlicher Maßnahme (mit) (von):Knüppel Stock stumpfem Gegenstand
Y35.4
Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von scharfen Gegenständen Inkl.:
Verletzung bei gesetzlicher Maßnahme:Bajonettverletzung Schnittverletzung Stichwunde
Y35.5
Gerichtlich angeordnete Hinrichtung Inkl.:
Jede Hinrichtung aufgrund von Verfügungen der [ständigen oder zeitweiligen] richterlichen oder regierenden Gewalt, wie z.B.:Enthaupten (durch Guillotine) Erhängen Erschießen Hinrichtung durch elektrischen Strom Todesstrafe Tötung durch Gas Vergiftung
Y35.6
Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz sonstiger näher bezeichneter Mittel Inkl.: Gewaltanwendung Y35.7
Gesetzliche Maßnahme, Mittel nicht näher bezeichnet Y36
Verletzungen durch Kriegshandlungen Hinw.:
Verletzungen durch Kriegshandlungen, die nach Einstellung der Feindseligkeiten auftreten, sind unter Y36.8 klassifiziert.
Inkl.: Verletzungen von Militär- und Zivilpersonen durch Krieg und zivile Aufstände Y36.0
Kriegsverletzungen durch Explosion von Seewaffen Inkl.: Artilleriegeschoss, von Seebasis abgeschossen Mine o.n.A., auf See oder im Hafen Seemine Torpedo Unterwasserbombe Unterwasserexplosion Y36.1
Kriegsverletzungen durch Zerstörung eines Luftfahrzeuges Inkl.: Durch abstürzendes Luftfahrzeug zerschmettert
Luftfahrzeug:
Y36.2
Kriegsverletzungen durch sonstige Explosionen oder Splitter Inkl.:
Explosion (von) (durch):Artilleriegeschoss Granatwerfergeschoss Ladehemmung Rohrkrepierer
Mine o.n.A.
Splitter von:Artilleriegeschoss Bombe Fernlenkgeschoss Granate Handgranate Landmine Rakete Schrapnell
Splitterbombe (Splitter)
Unbeabsichtigte Explosion von:eigenen Waffen Kriegsmunition
Y36.3
Kriegsverletzungen durch Feuer, Brände und heiße Substanzen Inkl.:
Asphyxie Sonstige Verletzungen Verbrennungen durch direktes Feuer von einer feuererzeugenden Vorrichtung oder indirekt durch konventionelle Waffen jeder Art
Brandbombe Y36.4
Kriegsverletzungen durch Feuerwaffen [Schusswaffen] und sonstige Formen der konventionellen Kriegsführung Inkl.: Bajonettverletzung Ertrunken während Kriegshandlungen o.n.A.
Geschoss:Gewehr Karabiner Maschinengewehr Pistole
Gummigeschoss (aus Gewehr) Kriegsverwundung Schrotkugeln Y36.5
Kriegsverletzungen durch Kernwaffen Inkl.: Auswirkungen der Druckwelle Auswirkungen der Lichtstrahlung Exposition gegenüber ionisierender Strahlung von Kernwaffen Hitze Sonstige unmittelbare oder sekundäre Auswirkungen von Kernwaffen Y36.6
Kriegsverletzungen durch biologische Kampfstoffe Y36.7
Kriegsverletzungen durch chemische Kampfstoffe und sonstige Formen der unkonventionellen Kriegsführung Inkl.: Gase, Dämpfe und Chemikalien Laser Y36.8
Verletzungen durch Kriegshandlungen, die nach Einstellung der Feindseligkeiten auftreten Inkl.: Kriegsverletzungen, die unter Y36.0-Y36.7 oder Y36.9 klassifizierbar sind, aber erst nach Einstellung der Feindseligkeiten auftreten Verletzungen durch Explosion von Bomben oder Minen, die während nach Einstellung der Feindseligkeiten explodierten Y36.9
Verletzungen durch Kriegshandlungen, nicht näher bezeichnet