ICD-10-WHO Version 2019
Dieses Kapitel, das in den vorangegangenen Revisionen der ICD als ergänzende Klassifikation bestand, ermöglicht die Klassifizierung von Umweltereignissen und Umständen als Ursache von Verletzungen, Vergiftungen und anderen schädlichen Wirkungen. In Fällen, in denen eine Schlüsselnummer aus diesem Kapitel anwendbar ist, soll diese zusätzlich zu einer die Art des Zustandes bezeichnenden Schlüsselnummer aus einem anderen Kapitel der Klassifikation benutzt werden. Meistens wird der Zustand mit einer Schlüsselnummer aus dem Kapitel XIX "Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00-T98)" zu klassifizieren sein.
Die Tabellierung der Todesursachen sollte vorzugsweise sowohl nach der entsprechenden Schlüsselnummer aus dem Kapitel XIX als auch dem Kapitel XX erfolgen; wenn jedoch nur eine Schlüsselnummer tabelliert wird, sollte der Schlüsselnummer aus dem Kapitel XX der Vorzug gegeben werden. Andere Zustände, die durch äußere Ursachen bedingt sein können, sind in den Kapiteln I bis XVIII klassifiziert. In solchen Fällen sollten die Schlüsselnummern aus dem Kapitel XX für die Analyse multipler Zustände als zusätzliche Information benutzt werden.
Folgeerscheinungen äußerer Ursachen von Morbidität und Mortalität sind in den Schlüsselnummern Y85-Y89 enthalten.
Klassifikation des Ortes des Ereignisses
Die folgenden Kategorien sind im Bedarfsfall zur Kennzeichnung des Ortes des Ereignisses einer äußeren Ursache zu benutzen. Der Ort des Ereignisses sollte unabhängig von den Schlüsselnummern W00-Y34 dokumentiert werden, z.B. in einem eigenen Datenfeld.
Kode | Titel |
---|---|
0 |
Zu Hause
|
1 |
Wohnheime oder -anstalten
|
2 |
Schule, sonstige öffentliche Bauten
|
3 |
Sportstätten
|
4 |
Straßen und Wege
|
5 |
Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen
|
6 |
Industrieanlagen und Baustellen
|
7 |
Landwirtschaftlicher Betrieb
|
8 |
Sonstige näher bezeichnete Orte
|
9 |
Nicht näher bezeichneter Ort des Ereignisses
|
Klassifikation der Tätigkeit
Die folgenden Kategorien sind im Bedarfsfall zur Kennzeichnung der Tätigkeit der verletzten Person zum Zeitpunkt des Unfallereignisses im Bereich der Kategorien V01-Y34 zu benutzen. Diese ergänzende Klassifikation sollte weder mit den empfohlenen Kategorien verwechselt werden, die zur Angabe des Ortes von unter W00-Y34 klassifizierbaren Ereignissen vorgesehen sind, noch sollte sie an deren Stelle verwendet werden. Die Tätigkeit sollte unabhängig von den Schlüsselnummern V01-Y34 dokumentiert werden, z.B. in einem eigenen Datenfeld.
Kode | Titel |
---|---|
0 |
Bei sportlicher Betätigung
|
1 |
Bei der Freizeitgestaltung
|
2 |
Bei der Erwerbstätigkeit
|
3 |
Bei anderen Arbeiten
|
4 |
Beim Ruhen, Schlafen, Essen und anderen lebenswichtigen Aktivitäten
|
8 |
Bei anderen näher bezeichneten Betätigungen
|
9 |
Bei nicht näher bezeichneter Betätigung
|