Bei einer Atemunterstützung unmittelbar nach der Geburt ist dieser Kode nur dann anzugeben, wenn die Atemunterstützung mindestens 30 Minuten lang durchgeführt wurde
8-717.1Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten nasalen oder oronasalen Überdrucktherapie
8-718Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung
Hinw.:
Diese Kodes sind nur für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben, anzugeben
Unter Beatmungsentwöhnung (Weaning) ist der Prozess der strukturierten Modifikation von Beatmungsparametern mit dem Ziel der Beendigung einer Beatmung zur Wiedererlangung der selbstständigen Atmung ohne maschinelle Beatmung zu verstehen. Ein Kode aus diesem Bereich ist auch anzugeben, wenn die Entwöhnung fehlgeschlagen ist und z.B. die (Wieder-)Einstellung auf eine häusliche maschinelle Beatmung erfolgt
Ein Kode aus diesem Bereich ist bei allen Formen einer invasiven oder nicht invasiven maschinellen Beatmung anzuwenden, wenn die Dauer der Beatmung einschließlich beatmungsfreier Intervalle mehr als 95 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen beträgt und wenn ein strukturierter Entwöhnungsprozess mit täglicher dokumentierter leitliniengerechter Evaluation der Entwöhnungsbereitschaft des Patienten erfolgt
Mindestmerkmale:
Mindestens ein täglicher dokumentierter Spontanatmungsversuch (dieser kann mit oder ohne Atemunterstützungsverfahren (z.B. CPAP oder HFNC) und mit oder ohne Sauerstoffinsufflation erfolgen) oder schriftliche Begründung bei Nichtdurchführung oder Versagen des täglichen Spontanatmungsversuches
Mindestanforderungen pro Behandlungstag:
Erhebung der Kriterien zur Entwöhnungsbereichtschaft
Erhebung eines Sedierungscores (z.B. Richmond Agitation-Sedation Scale) und Festlegung eines Sedierungsziels
Verfügbarkeit von Physiotherapie und Anwendung nach den individuellen Möglichkeiten des Patienten
Dokumentation mindestens alle 8 Stunden:
Gasaustauschparameter (z.B. pO2, pCO2, sO2) mit invasiven oder nicht invasiven Messverfahren (z.B. Blutgasanalyse, Pulsoxymetrie, transkutane Oxymetrie und CO2 Messung)
Geräteeinstellungen (mindestens Beatmungsmodus, Beatmungsdrücke, FiO2 oder O2-Fluss), zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen
Gerätemesswerte (mindestens Atemfrequenz, Atemzugvolumen, Atemminutenvolumen, Beatmungsdrücke), zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen
Als Behandlungstage gelten alle Tage ab Beginn der Beatmung, an denen mindestens ein Spontanatmungsversuch durchgeführt wurde oder für die eine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt
Tage, an denen kein Spontanatmungsversuch unternommen wurde und keine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt, sind nicht zu zählen
Tage ohne eine (intermittierende) maschinelle Beatmung sind nicht zu zählen
Die Einleitung einer häuslichen maschinellen Beatmung während desselben stationären Aufenthaltes ist gesondert zu kodieren (8-716 ff.)
8-718.0Mindestens 1 bis höchstens 2 Behandlungstage
8-718.1Mindestens 3 bis höchstens 5 Behandlungstage
8-718.2Mindestens 6 bis höchstens 10 Behandlungstage
8-718.3Mindestens 11 bis höchstens 20 Behandlungstage
8-718.4Mindestens 21 bis höchstens 40 Behandlungstage
8-718.5Mindestens 41 bis höchstens 75 Behandlungstage