Mit diesem Kode ist die standardisierte interdisziplinäre (somatische, psychologische und psychosoziale) Diagnostik bei Patienten mit chronischen Schmerzzuständen zu kodieren, die mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen:
Manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität und/oder der Arbeitsfähigkeit
Fehlschlag einer vorherigen unimodalen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung
Bestehende(r) Medikamentenabhängigkeit oder -fehlgebrauch
Schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankung
Gravierende somatische Begleiterkrankung
Strukturmerkmale:
Behandlungsleitung durch einen Arzt mit der Zusatzqualifikation Spezielle Schmerztherapie
Mindestmerkmale:
Mitarbeit von mindestens zwei Fachdisziplinen (davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin)
Eine psychometrische und physische Funktionstestung mit anschließender Teambesprechung zur Erstellung eines Therapieplanes
1-911Erweiterte apparativ-überwachte interventionelle Schmerzdiagnostik mit standardisierter Erfolgskontrolle
Inkl.:
Kontrollierte diagnostische Injektion und Infiltration in Organe und Gewebe unter Anwendung eines bildgebenden Verfahrens oder eines Neurostimulators
Testung von Medikamenten zur Schmerzdiagnostik durch systemische oder regionale Applikation
Hinw.:
Dieser Kode umfasst die Dokumentation und Auswertung der erwünschten neurophysiologischen und analgetischen sowie der unerwünschten Wirkungen über einen Zeitraum von mindestens 12 Stunden und die daraus resultierende Erstellung eines schriftlichen Behandlungsplanes
1-912Neurophysiologische apparative Testverfahren zur Schmerzdiagnostik
Inkl.:
Apparative Verfahren wie Schmerzschwellenmessung, somatosensorische Testung oder Funktionsmessung am sympathischen Nervensystem
Alle zur Schmerzdiagnostik geeigneten Methoden unter Einsatz funktioneller bildgebender oder elektrophysiologischer Verfahren
1-930.0Infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring bei Immunsuppression
Inkl.:
Patienten mit Immunkompromittierung
Hinw.:
Monitoring auf Infektionen (z.B. durch M. tuberculosis, nicht tuberkulöse Mykobakterien, Mykoplasmen, Legionellen, Zytomegalie-Virus, Herpes-simplex-Virus, Varicella-Zoster-Virus, Chlamydia pneumoniae, Pneumocystis carinii (jirove-ci), Toxoplasma gondii, Aspergillus und andere Fadenpilze sowie Candida) mit speziellen Methoden (Nukleinsäurenachweis, Antigennachweis, Spezialkulturen) bei Immunsuppression
Das infektiologisch-mikrobiologische Monitoring beinhaltet immer die Untersuchung mehrerer Erreger
Multiplex-PCR, FISH [Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung], 16rDNA-Sequenzierung, Mehrfach-PCR
Exkl.:
Infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring bei Immunsuppression (1-930.0)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist zu verwenden bei Verfahren zur schnellen Erregeridentifikation z.B. bei Blutstrominfektionen, schweren respiratorischen Infektionen, Meningitis, Enzephalitis, Gewebs- und Implantatinfektionen
Mindestmerkmale:
Es werden in einem einzigen diagnostischen Schritt mit einem spezialisierten Verfahren zum Nukleinsäurenachweis (mit/ohne Amplifikation) mindestens 10 Erreger gleichzeitig bestimmt
1-940Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Mindestmerkmale:
Umfassende Diagnostik im Rahmen der Initial- und Verlaufsdiagnostik einer Erkrankung aus Kapitel II bzw. III der ICD-10-GM
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
Es müssen mindestens eine Untersuchung aus den Bereichen Knochenmarkpunktion, Histologie mit immunhistologischen Spezialfärbungen und Referenzbegutachtung und mindestens drei Untersuchungen mit mindestens zwei der folgenden Verfahren Magnetresonanztomographie [MRT], Positronenemissionstomographie [PET], Computertomographie [CT] und Szintigraphie (außer szintigraphische Teiluntersuchung) erbracht werden. Bei zwei Untersuchungen mit demselben Verfahren (z.B. CT) muss es sich um unterschiedliche Lokalisationen handeln
Dieser Kode ist nur für Patienten mit einem Alter von unter 19 Jahren anzugeben
1-941Komplexe Diagnostik bei myeloischen und lymphatischen Neubildungen
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich darf nur angegeben werden, sofern die aufgeführten Zusatzuntersuchungen nicht durch Dritte erfolgen wie z.B. im Rahmen der Referenzleistungsvereinbarung für Therapieoptimierungsstudien zwischen der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) und der GKV
Mindestmerkmale:
Umfassende Diagnostik im Rahmen der Initial- bzw. Rezidivdiagnostik einer Erkrankung aus den Kategorien C82 - C88, C90 - C95, D46 und D47 der ICD-10-GM
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
Die Durchführung einer niedrigauflösenden oder hochauflösenden HLA-Typisierung ist gesondert zu kodieren (1-941.2 ff., 1-941.3 ff.)
Mindestmerkmale:
Knochenmarkpunktion/Knochenmarkaspiration
Durchführung folgender Zusatzuntersuchungen: Morphologische Beurteilung, Immunphänotypisierung/FACS-Analyse [Fluorescence-activated cell sorting], mindestens ein molekular- oder zytogenetisches Verfahren
1-941.2Niedrigauflösende HLA-Typisierung [Einfeldauflösung] mit Bestimmung von HLA-A, HLA-B und HLA-DR
Inkl.:
Niedrigauflösende HLA-Typisierung der Eltern
Niedrigauflösende HLA-Typisierung der Geschwister
Hinw.:
Mit einem Kode aus diesem Bereich ist die niedrigauflösende HLA-Typisierung zur Identifikation eines möglichen verwandten Spenders für eine allogene Stammzelltransplantation zu kodieren
1-941.3Hochauflösende HLA-Typisierung [Zweifeldauflösung] mit Bestimmung von HLA-A, HLA-B, HLA-C, HLA-DR und HLA-DQ
Hinw.:
Mit einem Kode aus diesem Bereich ist die hochauflösende HLA-Typisierung (Zweifeldauflösung) als Voraussetzung zur Einleitung einer Fremdspendersuche für eine allogene Stammzelltransplantation zu kodieren
Zur neurometabolischen Labordiagnostik gehören z.B. die Bestimmung von organischen Säuren, Aminosäuren, Acyl-Carnitine, ultralangkettige Fettsäuren, Guanidinoacetat, Oligosaccharide, Mukopolysaccharide, Neurotransmitter, Abklärung der angeborenen Störung der Glykosylierung
Zur infektiologischen/autoimmunentzündlichen Labordiagnostik gehören z.B. die Untersuchung auf oligoklonale Banden, Zytomegalievirus, Toxoplasmose, Herpes-simplex-Virus, Rubella, Varizella-zoster-Virus, Lues
Es müssen insgesamt mindestens 3 dieser Untersuchungen erfolgen
Zur erweiterten genetischen Diagnostik gehören die Untersuchungen zur Abklärung mindestens einer Verdachtsdiagnose wie z.B. DiGeorge-Syndrom, Rett-Syndrom, Angelmann-Syndrom, Fragiles-X-Syndrom, spinale Muskelatrophie, myotone Dystrophie, Mutation des SCN1A-Gens, Prader-Willi-Syndrom, sonstige Mikrodeletionssyndrome
1-942.3Mit neurometabolischer Labordiagnostik und/oder infektiologischer/autoimmunentzündlicher Labordiagnostik und erweiterter genetischer Diagnostik
Hinw.:
Es müssen die Bedingungen von Kode 1-942.1 und von Kode 1-942.2 erfüllt sein
1-943Komplexe Diagnostik bei Verdacht auf Lungenerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
Die Kodes sind nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben
Sedierungen und Anästhesien bei Untersuchungen, die gewöhnlich ohne Sedierung oder Anästhesie durchgeführt werden, sind gesondert zu kodieren (8-90)
Alle im OPS einzeln kodierbaren diagnostischen Maßnahmen sind gesondert zu kodieren (z.B. Lungenbiopsie, Bronchoskopie)
Mindestmerkmale:
Bronchoskopie
Bronchoalveoläre Lavage mit Mikrobiologie und Virologie (z.B. Polymerase-Kettenreaktion [PCR] oder Antigen-Nachweis) sowie Zytologie oder Histologie
Kontinuierliche Messung der Sauerstoffsättigung über mindestens 12 Stunden
Lungenphysiologische Diagnostik in Abhängigkeit vom Alter des Kindes (z.B. durch Impulsoszillometrie oder durch Ganzkörperplethysmographie und Fluß-Volumen-Kurve)
1-943.1Mit Lungenbiopsie mit Immunhistochemie oder Elektronenmikroskopie
1-943.2Mit hochauflösender oder Spiral-Computertomographie
1-943.3Mit Lungenbiopsie mit Immmunhistochemie oder Elektronenmikroskopie und mit hochauflösender oder Spiral-Computertomographie
1-944Basisdiagnostik bei unklarem Symptomkomplex bei Neugeborenen, Säuglingen und Kindern
Hinw.:
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
Sedierungen und Anästhesien bei Untersuchungen, die gewöhnlich ohne Sedierung oder Anästhesie durchgeführt werden, sind gesondert zu kodieren (8-90)
Alle im OPS einzeln kodierbaren diagnostischen Maßnahmen sind gesondert zu kodieren (z.B. EEG, Muskel-, Nerv- oder Hautbiopsie)
Mindestmerkmale:
Ein ausführliches Konsil von jeweils mindestens 30 Minuten von mindestens 3 Fachdisziplinen (z.B. Humangenetik, Kinderradiologie, Pathologie, Neuropädiatrie, Kinder-Endokrinologie und Diabetologie, Kinderchirurgie, Kinderkardiologie, HNO-Heilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Gynäkologie, Kinder-Orthopädie)
Durchführung von mindestens 4 Untersuchungen aus mindestens 2 der folgenden Bereiche:
Infektiologische, endokrinologische oder metabolische Untersuchungen inklusive Funktionstests (außer Astrup, Routine-Neugeborenenscreening)
Stoffwechseldiagnostik (z.B. Bestimmungen von oder mit Enzymen, (Tandem-) Massenspektrometrie, Gaschromatographie, Hochdruck-Flüssigkeitschromatographie, Gelchromatographie oder Dünnschichtchromatographie)
Röntgenkontrast-, CT- oder MRT-Untersuchung
Lumbalpunktion mit Zytologie, Mikrobiologie und Serologie und/oder Polymerase-Kettenreaktion [PCR]
Neuro- oder kardiophysiologische Diagnostik (mindestens EEG oder EKG)
Organpunktion oder -biopsie mit histopathologischer oder molekulargenetischer Untersuchung (z.B. Nieren-, Leber-, Hirn- oder gastrointestinale Biopsie)
Zur erweiterten molekulargenetischen Diagnostik gehören die Untersuchungen zur Abklärung mindestens einer Verdachtsdiagnose auf genetisch verursachte Erkrankungen wie z.B. DiGeorge-Syndrom, Rett-Syndrom, Angelmann-Syndrom, Fragiles-X-Syndrom, spinale Muskelatrophie, myotone Dystrophie, Mutation des SCN1A-Gens, Prader-Willi-Syndrom, sonstige Mikrodeletionssyndrome
Dieser Kode gilt für Patienten, die bei stationärer Aufnahme älter als 365 Tage sind, aber das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
1-945Diagnostik bei Verdacht auf Gefährdung von Kindeswohl und Kindergesundheit
Hinw.:
Mit diesem Kode ist die standardisierte und multiprofessionelle (somatische, psychologische und psychosoziale) Diagnostik bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und -vernachlässigung sowie bei Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom [Münchhausen syndrome by proxy] zu kodieren
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
Die Kodes sind nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben
Strukturmerkmale:
Multiprofessionelles Team (mindestens ein Arzt, ein Sozialarbeiter, ein Psychologe und eine Fachkraft für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie
Mindestmerkmale:
Mehrdimensionale Diagnostik von jeweils mindestens 30 Minuten in mindestens 3 Disziplinen wie Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie, Kinderradiologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie und Sozialdienst bzw. solchen mit Expertise für Kinderschutz und/oder für Patienten des Kindes- und Jugendalters (z.B. Rechtsmedizin, Chirurgie, Radiologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Gynäkologie, Neurologie und Neurochirurgie, Ophthalmologie, Zahnmedizin und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie). Es werden im diagnostischen Einzelkontakt durch die oben genannten Berufsgruppen alle folgenden Leistungen in Summe erbracht:
Strukturierte Befunderhebung und Befunddokumentation unter Verwendung spezifischer Anamnese- und Befundbögen
Durchführung von mindestens einer Fallbesprechung mit mindestens 3 Fachdisziplinen zusammen mit einer Fachkraft für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit Dokumentation
1-945.1Mit Durchführung von mindestens einer spezifisch protokollierten Fallkonferenz
Hinw.:
Die Fallkonferenz findet unter Mitwirkung der einbezogenen Fachdisziplinen sowie einem Vertreter der Jugendhilfe und zumeist der Eltern/Sorgeberechtigten mit einer Dauer von mindestens 30 Minuten und mit Erstellung eines Therapie- und Hilfeplanes statt
1-991Molekulares Monitoring der Resttumorlast [MRD]
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich darf nur angegeben werden, sofern die aufgeführten Zusatzuntersuchungen nicht durch Dritte erfolgen wie z.B. im Rahmen der Referenzleistungsvereinbarung für Therapieoptimierungsstudien zwischen der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) und der GKV
1-991.0Molekulargenetische Identifikation und Herstellung von patientenspezifischen Markern für die Bestimmung der Resttumorlast (Minimal Residual Disease [MRD])
Inkl.:
PCR- und Sequenzanalyse zur Markeridentifikation
Sensitivitäts- und Spezifitätstestung
Hinw.:
Dieser Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
1-991.1Patientenspezifische molekulargenetische Quantifizierung der Resttumorlast [MRD-Monitoring]
Hinw.:
Es sind mindestens 2 quantitative Polymerasekettenreaktionen (PCR) pro Untersuchung der Resttumorlast durchzuführen
1-991.2Molekulargenetische Identifikation von krankheitsspezifischen Markern für die Bestimmung der Resttumorlast (Minimal Residual Disease [MRD])
1-991.3Krankheitsspezifische molekulargenetische Quantifizierung der Resttumorlast [MRD-Monitoring]
1-992Durchführung von Genexpressionsanalysen in soliden bösartigen Neubildungen
Inkl.:
Genexpressionsanalyse von Tumor- oder Zellmaterial aus Primärtumor oder Metastasen, Analysen zur Therapieplanung oder -steuerung in einem malignen Tumor durch quantitative Verfahren, z.B. PCR-Analyse, FISH, hybridisierungsbasierte Verfahren
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Bei der kombinierten Durchführung von Genexpressionsanalysen und Analysen genetischer Veränderungen sind ein Kode aus 1-992 ff. und ein Kode aus 1-995 ff. anzugeben
Für die Bestimmung der Anzahl der Zielstrukturen sind für jede durchgeführte Analyse die gemäß klinischer Indikation zu untersuchenden Veränderungen auf Expressionsebene (z.B. mRNA, Protein) zu zählen
Der Aufwand für die Aufbereitung und Präanalytik des Tumormaterials oder der Biopsate oder für zusätzliche Untersuchungen zur Amplifikations-, Kontaminations- oder Identitätskontrolle sind im Kode enthalten und nicht gesondert zu kodieren
Bei Genexpressionsanalysen, die zur Identifikation von Expressionsmustern für eine gezielte medikamentöse Arzneimitteltherapie durchgeführt werden, können diese Kodes nur für die Diagnostik in Bezug auf zugelassene Anwendungsgebiete der jeweiligen Arzneimittel angegeben werden
Bei der kombinierten Durchführung von Analysen genetischer Veränderungen und Genexpressionsanalysen sind ein Kode aus 1-992 ff. und ein Kode aus 1-995 ff. anzugeben
Für die Bestimmung der Anzahl der Zielstrukturen sind für jede durchgeführte Analyse die gemäß klinischer Indikation zu untersuchenden Mutationen zu zählen
Der Aufwand für die Aufbereitung und Präanalytik des Tumormaterials oder der Biopsate oder zusätzliche Untersuchungen zur Amplifikations-, Kontaminations- oder Identitätskontrolle sind im Kode enthalten und nicht gesondert zu kodieren
Bei Analysen tumorgenetischer Veränderungen, die zur Identifikation von Mutationen für eine gezielte medikamentöse Arzneimitteltherapie durchgeführt werden, können diese Kodes nur für die Diagnostik in Bezug auf die zugelassenen Anwendungsgebiete der jeweiligen Arzneimittel angegeben werden
1-995.0Untersuchung auf chromosomale Alterationen/Aberrationen
1-996Hochdurchsatz-Sequenzierungsverfahren [NGS] zur Analyse genetischer Veränderungen bei/in soliden bösartigen Neubildungen
Inkl.:
Next generation sequencing (NGS), High throughput sequencing (HTS), Massive parallel sequencing
Analysen von Tumor- oder Zellmaterial aus Primärtumor und Metastasen oder Flüssigbiopsaten (zirkulierende freie Nukleinsäuren, Nukleinsäuren in Vesikeln) zur Therapieplanung und -steuerung bei einem soliden malignen Tumor
Exkl.:
Komplexe neuropädiatrische Diagnostik mit erweiterter genetischer Diagnostik (1-942.2)
Basisdiagnostik bei unklarem Symptomkomplex bei Neugeborenen, Säuglingen und Kindern mit erweiterter genetischer Diagnostik (1-944.1 ff.)
Molekulares Monitoring der Resttumorlast [MRD] (1-991 ff.)
Diagnostik von Tumordispositionssyndromen in der Keimbahn
Hinw.:
Bei einem Hochdurchsatz-Sequenzierungsverfahren werden gleichzeitig einzelne oder mehrere krankheitsrelevante oder krankheitsauslösende Gene mit ihren zugehörigen regulatorischen Sequenzen hinsichtlich genetischer Veränderungen untersucht
Der Aufwand für die Aufbereitung und Präanalytik des Tumormaterials oder der (liquiden) Biopsate oder zusätzliche Untersuchungen zur Amplifikations-, Kontaminations- oder Identitätskontrolle sind im Kode enthalten und nicht gesondert zu kodieren
Bei Genmutationsanalysen, die zur Identifikation von Mutationen für eine gezielte medikamentöse Arzneimitteltherapie durchgeführt werden, können diese Kodes nur für die Diagnostik in Bezug auf zugelassene Anwendungsgebiete der jeweiligen Arzneimittel angegeben werden
Mindestmerkmale:
Bioinformatische Auswertung der erhobenen Sequenzdaten mit Ergebnisdokumentation (ggf. mit Darlegung möglicher Konsequenzen für den Therapieplan)
1-996.0Analyse von kodierender Sequenz einschließlich zugehöriger regulatorischer Sequenzen, Gewebeprobe
Hinw.:
Mindestmerkmale:
Durchführung eines validierten Verfahrens, für das anhand von Vergleichsproben Nachweisgrenzen von ≤ 5 % belegt werden können
1-997DNA-methylierungsspezifische Hochdurchsatzverfahren (Array- oder NGS-basiert) zur Analyse epigenetischer Veränderungen bei/in soliden bösartigen Neubildungen
Inkl.:
Analysen von Tumor- oder Zellmaterial aus Primärtumor und Metastasen oder Flüssigbiopsaten (zirkulierende freie Nukleinsäuren, Nukleinsäuren in Vesikeln) zur Therapieplanung und -steuerung bei einem soliden malignen Tumor
Exkl.:
Komplexe neuropädiatrische Diagnostik mit erweiterter genetischer Diagnostik (1-942.2)
Basisdiagnostik bei unklarem Symptomkomplex bei Neugeborenen, Säuglingen und Kindern mit erweiterter genetischer Diagnostik (1-944.1 ff.)
Molekulares Monitoring der Resttumorlast [MRD] (1-991 ff.)
Diagnostik von Tumordispositionssyndromen in der Keimbahn
Hinw.:
Bei einem DNA-methylierungsspezifischen Hochdurchsatzverfahren werden gleichzeitig einzelne oder mehrere krankheitsrelevante oder krankheitsauslösende Gene mit ihren zugehörigen regulatorischen Sequenzen hinsichtlich epigenetischer Veränderungen untersucht
Der Aufwand für die Aufbereitung und Präanalytik des Tumormaterials oder der (liquiden) Biopsate oder zusätzliche Untersuchungen zur Amplifikations-, Kontaminations- oder Identitätskontrolle sind im Kode enthalten und nicht gesondert zu kodieren
Bei DNA-methylierungsspezifischen Analysen, die zur Identifikation von epigenetischen Veränderungen für eine gezielte medikamentöse Arzneimitteltherapie durchgeführt werden, können diese Kodes nur für die Diagnostik in Bezug auf zugelassene Anwendungsgebiete der jeweiligen Arzneimittel angegeben werden
Mindestmerkmale:
Bioinformatische Auswertung der erhobenen Sequenzdaten mit Ergebnisdokumentation (ggf. mit Darlegung möglicher Konsequenzen für den Therapieplan)
1-997.0Analyse von kodierender Sequenz einschließlich zugehöriger regulatorischer Sequenzen, Gewebeprobe
Hinw.:
Mindestmerkmale:
Durchführung eines validierten Verfahrens, für das anhand von Vergleichsproben Nachweisgrenzen von ≤ 5 % belegt werden können
1-999Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen
Hinw.:
Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig
1-999.0Anwendung eines diagnostischen Navigationssystems
Vorhandensein einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin am Standort des Krankenhauses
Mindestmerkmale:
Analgosedierung oder Anästhesie für eine Dauer von mindestens 5 Minuten durch einen Facharzt (Facharzt für Anästhesie oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin) und eine Pflegekraft
Die Analgosedierung oder Anästhesie ist nicht gesondert zu kodieren