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OPS Version 2023

Kommentar:
Was ist neu im OPS Version 2023?

Der OPS wird gemäß der Verfahrensordnung für die Festlegung der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten, German Modification (ICD-10-GM) und des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) auf der Grundlage des § 295 Absatz 1 Satz 9 und § 301 Absatz 2 Satz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) jährlich überarbeitet.

Für die Version 2023 wurden 203 Vorschläge zur Anpassung des OPS an die Erfordernisse der Entgeltsysteme und der externen Qualitätssicherung von Vertretern der Fachgesellschaften und Verbände und von Einzelpersonen eingereicht. Hinzu kamen im diesjährigen Revisionsverfahren 61 Anträge aus dem NUB-Verfahren.

Die meisten Änderungen und Ergänzungen im amtlichen OPS Version 2023 sind mit den Selbstverwaltungspartnern im Rahmen der Arbeitsgruppe OPS des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) abgestimmt. Dazu fanden seit der letzten Revision des OPS 8 Beratungen der Arbeitsgruppe statt.

Darüber hinaus wurden weitere Anpassungen notwendig, die sich aus dem Kalkulationsverfahren ergeben haben und die dem BfArM vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) mitgeteilt worden sind.

Alle Änderungen und Ergänzungen dienen – soweit sie über Fehlerkorrekturen hinausgehen – der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für die stationäre und ambulante Versorgung und der externen Qualitätssicherung.

Wir möchten uns bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe OPS des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG), beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und bei den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Mitgliedsgesellschaften der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für ihre Zuarbeit, Beratung und fachliche Unterstützung bei der Bearbeitung dieser Version ausdrücklich bedanken.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen in der Version 2023 des OPS.

Allgemeine Änderungen

Im Rahmen der Bearbeitung dieser Version wurden, soweit erforderlich, in der gesamten Klassifikation einschließlich Vorspann und Anhängen redaktionelle Korrekturen durchgeführt.

Neben der Einführung, Unterteilung, Verschiebung und Streichung von Kodes wurden Klassenattribute (Inklusiva, Exklusiva und Hinweise) ergänzt bzw. angepasst, um die Inhalte einzelner Klassen oder auch ganzer Gruppen präziser zu definieren und damit eine korrekte Verschlüsselung zu unterstützen. Hier sei insbesondere auf die geänderten Hinweise unter den Kodes 1‑941 und 1‑991 für die Komplexe Diagnostik bei myeloischen und lymphatischen Neubildungen und das molekulare Monitoring der Resttumorlast hingewiesen.

Vorspann und Anhänge wurden, soweit erforderlich, inhaltlich an die Änderungen in der Klassifikation angepasst und ergänzt. So wurden im Anhang in der SAPS-Tabelle zur Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung bei Erwachsenen Fußnoten ergänzt, um die Bestimmung einiger Labor-Parameter auch aus dem Vollblut oder Plasma zu ermöglichen.

Alle Änderungen in den Kodes der Klassifikation finden Sie im Detail in der Aktualisierungsliste, die auf den Webseiten des BfArM zu finden ist: www.bfarm.de – Kodiersysteme – Services – Downloads

In der folgenden Darstellung wird daher nicht jede Änderung oder Ergänzung im Detail beschrieben, sondern es werden nur Hinweise auf die geänderten Stellen gegeben.

Änderungen nach Kapiteln

Die Reihenfolge der hier aufgeführten Änderungen orientiert sich an der Systematik des OPS.

Kapitel 1: Diagnostische Maßnahmen

Untersuchung einzelner Körpersysteme

  • Unterteilung des Kodes für die Sondierung des Vorhofseptums nach der Art des verwendeten Instruments (1‑274.3 ff.)

Funktionstests

  • Anpassung der Kodes für die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials an die B-BEP-Abschlagsvereinbarung nach § 9 Absatz 1a Nummer 8 KHEntG (Krankenhausentgeltgesetz) (1‑717 ff.)

Kapitel 5: Operationen

Operationen am Nervensystem

  • Einführung eines neuen Kodes für die Implantation einer subgalealen Elektrode für ein Ultra-Langzeit-EEG (5‑029.h)

Operationen an den Augen

  • Einführung neuer Kodes für die Trabekulektomie ab interno (5‑133.a ff.)
  • Einführung eines neuen Zusatzkodes für eine Intraokularlinse mit Winkelverschiebung (5‑149.25)

Operationen an Lunge und Bronchus

  • Einführung neuer Kodes für die bronchoskopische Dilatation eines Bronchus mit Einlegen von mehreren Schienen, unterteilt nach der Art des verwendeten Materials (5‑339.07 bis 5‑339.0a)
  • Einführung eines neuen Kodes für die bronchoskopische Dilatation eines Bronchus mit Einlegen oder Wechsel von mehreren Bifurkationsstents (5‑339.0b)
  • Einführung neuer Kodes für den Wechsel von mehreren bronchialen Schienen, unterteilt nach der Art des verwendeten Materials (5‑339.33 bis 5‑339.36)

Operationen am Herzen

  • Einführung eines neuen Kodes für die Implantation eines Systems zur Stimulation des Leitungssystems mit 1 Elektrode (5‑377.n2)

Operationen an den Blutgefäßen

  • Verschiebung des Kodes für die endovaskuläre Implantation einer Stent-Prothese mit Klappenfunktion in den rechten Vorhof (5‑379.e) auf den neu eingeführten Kode für die endovaskuläre Implantation einer monokavalen Stent-Prothese mit Klappenfunktion (5‑38a.91)
  • Einführung eines neuen Kodes für die endovaskuläre Implantation einer bikavalen Stent-Prothese mit Klappenfunktion (5‑38a.92)
  • Einführung eines neuen Kodes für das Anlegen eines popliteopoplitealen Shuntes oder Bypasses (5‑393.63)

Operationen am Verdauungstrakt

  • Einführung neuer Kodes für die endoskopische Wiedereröffnung eines Stents oder einer Prothese am Ösophagus, am Magen, am Darm, an den Gallengängen und am Pankreasgang (5‑429.jh, 5‑429.k3, 5‑44a.3, 5‑46a.2, 5‑513.t, 5‑526.n)
  • Einführung neuer Kodes für die Korrektur einer Gastrojejunostomie und einer Jejunojejunostomie bei umgewandeltem Schlauchmagen (5‑445.6 ff., 5‑445.7 ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die Umwandlung eines Schlauchmagens in einen Ein-Anastomosen-Magenbypass durch Transsektion und Blindverschluss des Schlauchmagens und Gastrojejunostomie analog Billroth-II, unterteilt nach der Art des Zugangs (5‑447.8 ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die Umwandlung eines Schlauchmagens in einen Magenbypass durch Transsektion und Blindverschluss des Schlauchmagens und Gastrojejunostomie mit Roux-Y-Anastomose, unterteilt nach der Art des Zugangs (5‑447.9 ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die Anlage eines Ein-Anastomosen-Ileumbypass mit Gastroileostomie analog Billroth-II, ohne Transsektion, bei vorbestehendem Schlauchmagen, unterteilt nach der Art des Zugangs (5‑447.a ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die Umwandlung eines Ein-Anastomosen-Magenbypasses in einen Magenbypass mit Roux-Y-Anastomose, unterteilt nach der Art des Zugangs (5‑447.b ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die Nachresektion eines Schlauchmagens, unterteilt nach der Art des Zugangs (5‑447.c ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die Strikturoplastik eines Schlauchmagens, unterteilt nach der Art des Zugangs (5‑447.d ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die lokale Destruktion durch Kryoablation an der Leber, unterteilt nach der Art des Zugangs (5‑501.b ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die transgastrale oder transduodenale Chemoablation einer neoplastischen Pankreaszyste (5‑529.t, 5‑529.u)
  • Einführung eines neuen Kodes für die perkutan-endoskopische Entfernung von Pankreasnekrosen über einen Punktionskanal (5‑529.v)

Operationen an den Bewegungsorganen

  • Einführung neuer Kodes für die offen chirurgische knöcherne Refixation des medialen bzw. lateralen Kapselbandapparates (5‑802.a, 5‑802.b)
  • Einführung neuer Kodes für offen chirurgische Operationen am Labrum acetabulare, unterteilt nach der Art des Eingriffs (5‑80a ff.)
  • Einführung neuer Zusatzkodes für die computergestützte Planung von Operationen an den Extremitätenknochen mit patientenindividuell hergestelltem Zielinstrumentarium ohne oder mit patientenindividuell hergestelltem Implantat (5‑86a.22, 5‑86a.23)

Operationen an Haut und Unterhaut

  • Einführung neuer Kodes für die perkutane Kollageninduktion bei Verbrennungen und Verätzungen (5‑929.2 ff.)

Zusatzinformationen zu Operationen

  • Einführung eines neuen Zusatzkodes für die Verwendung von Osteosynthesematerial mit Edelmetallbeschichtung (5‑935.1)

Kapitel 6: Medikamente

  • Streichung von Kodes für die Wirkstoffe/Medikamente Gemcitabin, Irinotecan Paclitaxel, Topotecan, Docetaxel, Palifermin (6‑001.1 ff., 6‑001.3 ff., 6‑001.f ff., 6‑002.4 ff., 6‑002.h ff., 6‑003.2 ff.). Die Kodes für liposomales Irinotecan und als Nanopartikel an Albumin gebundenes Paclitaxel bleiben hiervon unberührt (6‑009.e ff., 6‑005.d ff.)
  • Streichung der Dosisklassen für den Wirkstoff/das Medikament Ofatumumab, parenteral (6‑006.4)
  • Überleitung und Änderung der Dosisklassen für den Wirkstoff/das Medikament Pembrolizumab, parenteral (6‑009.p ff.)
  • Streichung der Kodes für die parenterale Applikation und Einführung neuer Kodes für die intravenöse und die subkutane Applikation des Wirkstoffes/Medikamentes Daratumumab (6‑009.q ff., 6‑009.r ff.)
  • Einführung von Dosisklassen bei den Wirkstoffen/Medikamenten Durvalumab, parenteral, Gemtuzumab ozogamicin, parenteral, Polatuzumab vedotin, parenteral (6‑00b.7 ff., 6‑00b.a ff., 6‑00c.c ff.)
  • Einführung neuer Kodes für bestimmte Wirkstoffe/Medikamente (6‑00e ff. und 6‑00f ff.)
  • Verschiebung der belegten Schlüsselnummern in Kapitel 9 für die parenterale Applikation von Remdesivir in das Kapitel 6 (6‑00f.p ff.)

Kapitel 8: Nicht operative therapeutische Maßnahmen

Strahlentherapie, nuklearmedizinische Therapie und Chemotherapie

  • Unterteilung der Kodes für die einzeitige und fraktionierte stereotaktische Bestrahlung nach der Art der Bestrahlungstechnik (8‑523.0 ff., 8‑523.1 ff.)
  • Einführung eines neuen Kodes für die endosonographisch gesteuerte Implantation von P-32-markierten Mikropartikeln in das Pankreas (8‑530.e)
  • Überarbeitung der Hinweise der Kodes für die zytostatische Chemotherapie bezüglich der Zählweise der Behandlungstage und der verwendeten Substanzen (8‑54)

Frührehabilitative und physikalische Therapie

  • Überarbeitung der Strukturmerkmale der Kodes für die neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation (8‑552 ff.)

Maßnahmen für das Atmungssystem

  • Überarbeitung der Hinweise der Kodes für die prolongierte Beatmungsentwöhnung (8‑718.8 ff., 8‑718.9 ff.)

Maßnahmen für den Blutkreislauf

  • Einführung neuer Kodes für das Legen und den Wechsel eines Katheters in periphere und zentralvenöse Gefäße, differenziert nach der Art des Zugangs und dem Zielgefäß (8‑831.0 ff., 8‑831.2 ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die irreversible Elektroporation als ablative Maßnahme bei Herzrhythmusstörungen, unterteilt nach der Lokalisation (8‑835.k ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die Verwendung eines oder mehrerer Disc-Retriever zur Thrombektomie oder Fremdkörperentfernung (8‑83b.8g ff.)
  • Einführung eines neuen Kodes für die Verwendung eines katheterbasierten Infusionssystems zur selektiven Embolisation mit atraumatischer Refluxkontrolle (8‑83b.k1)
  • Weitere Ausdifferenzierung der Zusatzkodes für die Anzahl der verwendeten Metallspiralen von 28 bis 151 oder mehr Metallspiralen (8‑83c.j ff.)
  • Einführung eines neuen Kodes für die Einführung eines Führungsdrahtes vor Abbruch einer Ballon-Angioplastie (8‑83d.9)

Komplexbehandlung

  • Überarbeitung der Strukturmerkmale des Kodes für die neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls (8‑981 ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die multimodale Komplexbehandlung bei Patienten mit angeborener Stoffwechselerkrankung oder schwerer Mangelernährung (8‑984.4 ff.)
  • Überarbeitung der Mindestmerkmale der Kodes für die andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls (8‑98b ff.)
  • Ergänzung des neuen Berufsabschlusses "Pflegefachfrau/Pflegefachmann" nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) in den Strukturmerkmalen des Kodes für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8‑98d ff.)

Kapitel 9: Ergänzende Maßnahmen

Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen

  • Ergänzung des neuen Berufsabschlusses "Pflegefachfrau/Pflegefachmann" nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) in den Strukturmerkmalen mehrerer Kodes (9‑502 ff., 9‑60, 9‑61, 9‑62, 9‑63, 9‑643 ff., 9‑65, 9‑67, 9‑68, 9‑701 ff., 9‑801 ff.)
  • Anpassung der Berufsgruppenbezeichnung der Psychotherapeuten oder Psychologen an die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und an das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in den Strukturmerkmalen mehrerer Kodes (9‑60, 9‑61, 9‑62, 9‑63, 9‑65, 9‑67, 9‑68, 9‑701 ff., 9‑801 ff.)
  • Überarbeitung der Mindestmerkmale und weiterer Hinweise der Zusatzkodes für erhöhten Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen (9‑640 ff., 9‑693 ff.)
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