OPS Vorabfassung 2025, vorläufige Fassung, Änderungen vorbehalten
Kapitel 8
NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN
(8-01...8-99)
- 8-31Immobilisation mit Gipsverband
- 8-39Lagerungsbehandlung
8-31
Immobilisation mit Gipsverband
- Inkl.:
- Verwendung von Kunststoff und anderen Gipsersatzstoffen
- Exkl.:
- Geschlossene Reposition einer Fraktur und Gelenkluxation ohne Osteosynthese (8-20)
- Hinw.:
- Mit einem Kode aus diesem Bereich sind nur Gipsverbände mit einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen und materiellen Aufwand zu kodieren
- Bei Durchführung in Allgemeinanästhesie ist diese gesondert zu kodieren (8-90)
8-310
Aufwendige Gipsverbände
8-310.5↔
Gips mit eingebautem Scharnier [Burrigips]
8-390
Lagerungsbehandlung
- Exkl.:
- Lagerung auf einer Antidekubitusmatratze
- Hinw.:
- Mit einem Kode aus diesem Bereich sind nur Lagerungsbehandlungen mit einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen oder materiellen Aufwand zu kodieren. Diese Kodes sind für die Angabe spezieller Lagerungen (z.B. bei Schienen und Extensionen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie oder nach großen Schädel-Hirn-Operationen) oder Lagerungen mit speziellen Hilfsmitteln (z.B. Rotations- oder Sandwichbett) zu verwenden. Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
8-390.0
Lagerung im Spezialbett- Inkl.:
- Lagerung im Rotations- oder Sandwichbett, Lagerung im programmierbaren elektrischen Schwergewichtigenbett
8-390.1
Therapeutisch-funktionelle Lagerung auf neurophysiologischer Grundlage- Hinw.:
- Die Lagerung muss mehrmals täglich erfolgen
8-390.5
Lagerung im Weichlagerungsbett mit programmierbarer automatischer Lagerungshilfe 8-390.6
Lagerung im Spezialweichlagerungsbett für Schwerstbrandverletzte