Die Strahlentherapie beinhaltet die regelmäßige Dokumentation mit geeigneten Systemen (Film, Portal-Imaging-System)
Jede Fraktion ist einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Ein Zielvolumen ist das Körpervolumen, welches ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung über zweckmäßige Feldanordnungen erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann
Eine oder mehrere simultan-integrierte Boost-Bestrahlungen sind gesondert zu kodieren (8-52e)
Die Bestrahlungssimulation (8-528 ff.) und die Bestrahlungsplanung (8-529 ff.) sind gesondert zu kodieren
Eine Therapie gilt dann als abgeschlossen, wenn eine Verteilungsszintigraphie (falls physikalisch möglich) zur Dokumentation der Therapieaktivitätsverteilung und regelmäßige Dosisleistungsmessungen (falls physikalisch möglich) bis zum Erreichen des gesetzlichen Grenzwertes durchgeführt wurden (Ausnahme 8-530.c ff.). Die Verteilungsszintigraphie ist gesondert zu kodieren (3-70c.1 ff.). Eine zusätzliche Dosimetrie von Tumorherden und Referenzorganen ist gesondert zu kodieren (8-539.0 ff.). Bei mehrfacher Durchführung einer Therapie mit offenen Radionukliden während eines stationären Aufenthaltes ist für jede Durchführung der Therapie ein Kode anzugeben
8-530.1Therapie mit offenen Radionukliden bei Knochenmetastasen
Inkl.:
Schmerztherapie
8-530.10Therapie mit Alphastrahlung emittierenden Radionukliden
Inkl.:
Therapie mit Radium-223-Dichlorid
8-530.11Therapie mit Betastrahlung emittierenden Radionukliden
8-54Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie
Inkl.:
Therapie mit Immunmodulatoren oder monoklonalen Antikörpern
Hinw.:
Zytostatika, Inhibitoren, Antikörper und Supportivmedikamente mit einem eigenen Kode in Kapitel 6 Medikamente werden zusätzlich zu einem Kode aus 8-54 mit einem Kode aus 6-00 kodiert (Beispiele: Clofarabin, parenteral (6-003.j ff.), Filgrastim, parenteral (6-002.1 ff.), Rituximab (6-001.h ff., 6-001.j ff.) alleine oder z.B. bei R-DHAP)
Die Chemotherapie wird entsprechend der protokollgemäßen Dauer der während des stationären Aufenthaltes applizierten subkutanen oder intravenösen Chemotherapie kodiert. Maßgeblich zur Bemessung der zu kodierenden Dauer der Chemotherapie sind die im Chemotherapieprotokoll gemachten Tagesvorgaben. Individuell notwendig werdende Verzögerungen bleiben unberücksichtigt. Es zählen die Tage, an denen eine Chemotherapie appliziert wird. Bei Gaben über Nacht zählt nur der Tag, an dem die Gabe begonnen wurde. Pausen von maximal einem Tag Dauer werden nur mitgezählt, wenn sie regelhaft zum jeweiligen Chemotherapie-Protokoll gehören. Pausen ab zwei Tagen Dauer führen dazu, dass ein neuer Kode angegeben werden muss
Jeder stationäre Aufenthalt und jeder Block ist einzeln zu kodieren
Folgende Substanzen können gezählt werden:
Alkylierende Substanzen
Antimetaboliten
Pflanzliche Alkaloide (mit Ausnahme von homöopathischen und anthroposophischen Mitteln und anderen pflanzlichen Mitteln)
Zytotoxische Antibiotika und verwandte Substanzen
Platin-haltige Verbindungen
Methylhydrazine
Amsacrin, Asparaginase und Derivate wie Pegaspargase, Pentostatin, Topotecan, Irinotecan, Arsentrioxid, Denileukin diftitox, Bortezomib, Vorinostat, Romidepsin, Eribulin, Aflibercept, Carfilzomib, Belinostat und Talimogen laherparepvec sowie neue antineoplastische Substanzen mit unterjähriger Zulassung, die bisher noch nicht berücksichtigt werden konnten, mit Ausnahme von zellulären Therapien und unter Berücksichtigung der Inklusiva und Exklusiva
Jede Substanz der o.a. Liste wird einzeln gezählt, auch wenn mehrere Substanzen in einem Medikament als Kombination enthalten sind
Es werden die verwendeten Substanzen und nicht die Einzelapplikationen gezählt
Es zählen alle Substanzen, unabhängig davon, ob sie über alle zu berechnenden Tage verabreicht wurden oder über weniger Tage
Fest an die Gabe von Substanzen gekoppelte Supportivmedikamente (z.B. Uromitexan nach Cyclophosphamid/Ifosfamid; Folinsäure nach Methotrexat), wirkungsverstärkende Substanzen (z.B. Leukovorin), Wachstumsfaktoren, Immunglobuline und Antikörper werden nicht als zusätzliche Substanzen gezählt
8-541Instillation von und lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Innerhalb des Chemotherapieblocks werden an mindestens 2 Tagen mindestens eine Substanz (Zytostatika, Inhibitoren) oder als Eintages-Chemotherapie mindestens 3 Substanzen subkutan oder intravenös verabfolgt oder es erfolgt eine komplexe und intensive Chemotherapie mit aufwendiger, messungsabhängiger Therapiesteuerung
Chemotherapie über 9 oder mehr Tage mit 1 Substanz und zusätzlich 5-FU-Dauerinfusion und/oder Decitabin und/oder Azacitidin und/oder niedrig dosiertem ARA-C
8-544Hochgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie
Es werden mindestens 2 Substanzen (Zytostatika, Inhibitoren) innerhalb eines Therapieblocks von mindestens 5 Tagen Dauer subkutan oder intravenös verabfolgt oder eines der folgenden Protokolle angewendet:
Bei Kindern und Jugendlichen:
Blöcke HR-1, HR-2, HR-3, F1, F2, R1, R2; Protokolle I, II oder III: Phase 1 oder 2 bei ALL
Blöcke SIA (F1 oder F2) oder SIB (Phase 1); SCA1 oder SCB1 (Phase 2), SCA2 oder SCB2 (Phase 3); SCA3-SCA7; SCB3 Part 1 oder 2, SCB4 Part 1 oder 2; Blöcke F1, F2, R1, R2; Protokoll II-Ida, Phase 1 oder 2; Clo/Cyc/Eto bei ALL-Rezidiven
Blöcke HAM, AIE, ADxE (Induktion), AI, AI/2-CDA (Konsolidierungstherapie), HD-ARA-C/ETO (HAE), FLAG, FLAG-L-DNR, Ida-FLAG, ARA-C/L-DNR bei AML
Kurs a, A4, A24, AA, AA24, AAZ1, AAZ2, AM, b, B4, B24, BB, BB24, BBZ1, BBZ2, BM, CC, Protokolle I, II oder III: Phase 1 oder 2 (a oder b) bei NHL
A1, A2, A3, B1, B2, B3, AV2, AV3, BV1, BV2, BV3, AM1, AM2, AM3, BM1, BM2, BM3, AMV2, AMV3, BMV1, BMV2, BMV3, CC, ICM und ICI bei NHL
Hochdosis-Methotrexat, mindestens 1,5 g/m2 plus Leucovorin-Rescue, auch ohne 2. Substanz
Bei Erwachsenen:
Induktionstherapie I oder II, Konsolidationstherapie I, Konsolidationstherapie II in high-risk oder very-high-risk ALL, Reinduktionstherapie I oder II bei ALL
Block A, B oder C bei B-ALL, aggressiven Lymphomen und ZNS-Lymphomen bei Patienten vor dem vollendeten 60. Lebensjahr ("Bonner Protokoll"), BEAM, Dexa-BEAM bei NHL
CLAEG, Ida-FLAG oder Mito-FLAG bei AML oder ALL
AML-Induktion (A-EC, AIE, DA, LipDA, DA+Dasatinib, DAV, DNR, EC, HAM, IA, IAA, ICE, IC mit/ohne Clofarabin, IDAC, I-MAC, IVA, IVA+ATRA, IVA+Valproinsäure, IVA+Valproinsäure+ATRA, MAV, MAMAC, Mini-ICE, MTC)
Therapie z.B. mit Rituximab bei Patienten mit Lymphomen, Trastuzumab bei Patienten mit Mammakarzinom, Bevacizumab bei Patienten mit kolorektalen Karzinomen
Bei Konjugaten aus einem monoklonalen Antikörper und einer zytotoxischen Substanz ist die zytotoxische Substanz im Kode enthalten und nicht gesondert unter 8-542 ff. bis 8-544 zu zählen
Antiretrovirale Substanzen sind hier Medikamente zur Behandlung von HIV-Infektionen, z.B. Proteasehemmer, Fusionsinhibitoren, Nukleosidanaloga und nicht nukleosidale RT-Inhibitoren