Diese Kodes sind für Patienten anzugeben, die im Sinne des § 14 SGB XI pflegebedürftig und gemäß § 15 SGB XI einem Pflegegrad zugeordnet sind. Wechselt während des stationären Aufenthaltes der Pflegegrad, ist der Kode für die höhere Pflegebedürftigkeit anzugeben. Liegt noch keine Einstufung in einen Pflegegrad vor, ist diese aber bereits beantragt, ist der Kode 9-984.b anzugeben. Wurde eine Höherstufung bei vorliegendem Pflegegrad beantragt, ist neben dem zutreffenden Kode aus 9-984.6 bis 9-984.9 der Kode 9-984.b gesondert anzugeben
Teilstationäre intravenöse Applikation von Medikamenten über das Gefäßsystem bei Kindern und Jugendlichen (8-01a)
Hinw.:
Dieser Kode kann nur für folgende Behandlungen als Zusatzkode angegeben werden:
Therapeutische Injektion, Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie oder Transfusion mit der Notwendigkeit einer Überwachung, Nachbeobachtung oder langsamen Verabreichung (8-020 ff., 8-54, 8-800 ff., 8-802 ff., 8-81). Diese wird durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit krankheitsspezifischer Spezialisierung (z.B. Kinder-Rheumatologie, Kinder-Gastroenterologie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie, Neuropädiatrie, Kinder-Pneumologie) bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Erkrankungen durchgeführt: hämatologische Erkrankung, onkologische Erkrankung, Autoimmunerkrankung, chronisch-entzündliche Darmerkrankung, Stoffwechselerkrankung, neuromuskuläre Erkrankung, Seltene Erkrankung
Bougierung des Ösophagus (5-429.8), Ballondilatation des Ösophagus (5-429.7)
Mindestmerkmale:
Behandlung durch einen Facharzt für Kinderchirurgie
Analgosedierung oder Anästhesie durch einen Facharzt für Anästhesie und eine Pflegekraft
Die Analgosedierung oder Anästhesie ist nicht zusätzlich zu kodieren
9-986Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der PPP-RL liegen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-626) und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-634) angegeben werden
Die Definitionen der Behandlungsbereiche richten sich nach der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL). Diese Kodes sind nur zu verwenden, wenn die in den jeweiligen Definitionen der Behandlungsbereiche P2 bis P5 enthaltenen Strukturmerkmale und Mindestanforderungen erfüllt werden
Ein Kode aus diesem Bereich ist zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel der Behandlungsbereiche P2 bis P5 anzugeben
Die Verwendung der Schlüsselnummern dieser Kategorie ist dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorbehalten, um eine provisorische Zuordnung von neuartigen Prozeduren in Ausnahmesituationen zu ermöglichen. Die Schlüsselnummern dieser Kategorie dürfen nur über das BfArM mit Inhalten belegt werden; eine Anwendung für andere Zwecke ist nicht erlaubt. Das BfArM wird den Anwendungszeitraum solcher Schlüsselnummern bei Bedarf bekannt geben