Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 bzw. ZE2014-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 bzw. ZE2014-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 bzw. ZE2014-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
D65.9Defibrinationssyndrom, nicht näher bezeichnet
D68.28Hereditärer Mangel an sonstigen Gerinnungsfaktoren
D68.3-Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper
D68.30Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien
Inkl.:
Blutung bei Dauertherapie mit Antikoagulanzien
Kodierhinweis
Soll das verabreichte Antikoagulans angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
Exkl.:
Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung (Z92.1)
D68.31Hämorrhagische Diathese durch Vermehrung von Antikörpern gegen Faktor VIII
Inkl.:
Vermehrung von Anti-VIIIa
D68.32Hämorrhagische Diathese durch Vermehrung von Antikörpern gegen sonstige Gerinnungsfaktoren
Inkl.:
Vermehrung von:
Anti-IXa
Anti-Xa
Anti-XIa
Antikörpern gegen Von-Willebrand-Faktor
D68.38Sonstige hämorrhagische Diathese durch sonstige und nicht näher bezeichnete Antikörper
Kodierhinweis
Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 bzw. ZE2014-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 bzw. ZE2014-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 bzw. ZE2014-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
Grey-platelet-Syndrom [Syndrom der grauen Thrombozyten]
Thrombasthenie (hämorrhagisch) (hereditär)
Thrombozytopathie
Kodierhinweis
Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 bzw. ZE2014-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 bzw. ZE2014-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
D69.9Hämorrhagische Diathese, nicht näher bezeichnet