5-554.9Nephrektomie zur Transplantation, postmortal
Inkl.:
Beidseitige Nephrektomie
Hinw.:
Diese Kodes sind auch zu verwenden, wenn die Leistung nicht abschließend erbracht wird oder sich erst intraoperativ die Nichtverwendbarkeit des Organs für eine spätere Transplantation herausstellt
Diese Kodes und der im Fall eines vorzeitigen Abbruchs dieses Eingriffs zusätzlich zu kodierende Zusatzkode 5-995 werden nicht im Rahmen des Datensatzes nach § 301 SGB V bzw. § 21 KHEntgG übermittelt
Die Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende ist im Kode enthalten
Prozeduren an einer Ersatzharnblase oder einem Pouch sind, sofern sie mit dem OPS nicht spezifisch kodierbar sind, mit dem Kode der jeweiligen Prozedur an der Harnblase zu verschlüsseln
5-570Endoskopische Entfernung von Steinen, Fremdkörpern und Tamponaden der Harnblase
Exkl.:
Transurethrale Entfernung eines Steines oder Fremdkörpers (8-100.b)
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie eines Harnblasensteines (8-110.0)
5-570.0Entfernung eines Steines, transurethral, mit Desintegration (Lithotripsie)
5-570.1Entfernung eines Steines, perkutan-transvesikal
5-570.2Entfernung eines Steines, perkutan-transvesikal, mit Desintegration (Lithotripsie)
5-570.3Entfernung eines Fremdkörpers, perkutan-transvesikal
5-570.4Operative Ausräumung einer Harnblasentamponade, transurethral