1-716Messung des fraktionierten exhalierten Stickstoffmonoxids [FeNO]
1-717Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials
Exkl.:
Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials im Rahmen der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf intensivmedizinischer oder nicht intensivmedizinischer spezialisierter Beatmungsentwöhnungs-Einheit (8-718.8 ff., 8-718.9 ff.)
Hinw.:
Diese Kodes sind nach der Vereinbarung gemäß § 9 Absatz 1a Nummer 8 KHEntgG über das Nähere zu Abschlägen bei Nichteinschätzung des Beatmungsstatus/Beatmungsentwöhnungspotenzials und fehlender Verordnung einer erforderlichen Anschlussversorgung (B-BEP-Abschlagsvereinbarung) in der jeweils geltenden Fassung anzugeben
Die Einleitung einer häuslichen maschinellen Beatmung während desselben stationären Aufenthaltes ist gesondert zu kodieren (8-716 ff.)
Mindestmerkmale:
Durchführung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin oder einen Facharzt mit mindestens 3-jähriger Erfahrung in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit. Die Durchführung kann auch telemedizinisch erfolgen
Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft:
Atemmechanik (z.B. Hustenstoß, Sekretion)
Hämodynamischer Status (z.B. Blutdruck, Herzfrequenz)
Feststellung der Gasaustauschparameter (z.B. pO2, pH, pCO2, sO2) mit invasiven oder nicht invasiven Messverfahren (z.B. Blutgasanalyse, Pulsoxymetrie, transkutane Oxymetrie und CO2-Messung)
Feststellung der Geräteeinstellungen (mindestens Beatmungsmodus, Beatmungsdrücke, Atemfrequenz, FiO2 oder O2-Fluss; die Feststellung der Atemfrequenz ist entbehrlich, sofern eine Beatmungsform gewählt wurde, bei der eine Einstellung der maschinellen Atemfrequenz nicht vorgesehen ist)
Feststellung der Gerätemesswerte (mindestens Atemfrequenz, Atemzugvolumen, Atemminutenvolumen, Beatmungsdrücke)
Beurteilung des Beatmungsentwöhnungspotenzials unter Berücksichtigung der erhobenen Befunde
1-717.0Mit Feststellung eines nicht vorhandenen Beatmungsentwöhnungspotenzials
1-717.1Mit Indikationsstellung zur weiteren Beatmungsentwöhnungsbehandlung
Hier soll die Kurzform des Basisassessments kodiert werden
Die Anwendung dieses Kodes setzt die Untersuchung von mindestens drei Bereichen (z.B. Mobilität, Selbsthilfefähigkeit und Kognition) voraus, die mit standardisierten Messverfahren untersucht werden
Die Anwendung dieses Kodes setzt die Untersuchung von mindestens fünf Bereichen (z.B. Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Stimmung, Ernährung, Kontinenz, Kognition und soziale Situation) voraus, die mit standardisierten Messverfahren untersucht werden
1-773Multidimensionales palliativmedizinisches Screening und Minimalassessment
Dieser Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Hier soll die Kurzform des Basisassessments kodiert werden
Die Anwendung dieses Kodes setzt die Untersuchung von mindestens drei Bereichen der Palliativversorgung (z.B. Schmerzanamnese, Symptomintensität, Lebensqualität, psychosoziale Belastetheit, Alltagskompetenz) voraus, die mit standardisierten Messverfahren untersucht werden
Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst (8-98h ff.)
Hinw.:
Dieser Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Anwendung dieses Kodes setzt die Untersuchung von mindestens fünf Bereichen der Palliativversorgung (z.B. Schmerzanamnese, Symptomintensität, Lebensqualität, Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Stimmung, Ernährung, soziale Situation, psychosoziale Belastetheit, Alltagskompetenz) voraus, die mit standardisierten Messverfahren untersucht werden
1-775Frührehabilitationsassessment von Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren
Inkl.:
Wiederholte Erhebung einzelner Assessmentbestandteile je nach Zustand des Patienten
Exkl.:
Frührehabilitative Komplexbehandlung von Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren (8-553 ff.)
Hinw.:
Diese Kodes sind nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Durchführung der Evaluation des Schluckens mit flexiblem Endoskop (1-613) ist nicht gesondert zu kodieren
Mindestmerkmale:
Standardisiertes Frührehabilitationsassessment zur Erfassung und Wertung der Funktionsdefizite in mindestens 2 der folgenden 5 Bereiche:
Standardisiertes Assessment der Dysphonie: Stroboskopie, Stimmanalyse und ein subjektiver Bewertungsbogen (z.B. VHI)
Standardisiertes Assessment der Dysglossie: Morphologisch-funktioneller Organbefund, Sprechanalyse und Lautbestandsprüfung, Überprüfung des Hirnnervenstatus
Standardisiertes Assessment der Dysphagie: Fiberendoskopische Schluckuntersuchung (z.B. nach Langmore 2001) oder Videofluoroskopie, die Durchführung erfolgt interdisziplinär durch 2 Untersucher
Standardisiertes Screening des Nutritionsstatus: Nutritional Risk Screening (NRS 2002) nach Kondrup
Standardisiertes Assessment des Kauens: Zahnärztliches Konsil zur frühzeitigen kaufunktionellen zahnärztlichen Versorgung
Die Zeiten beinhalten die Vor- und Nachbereitung des Patienten und die Erstellung eines differenzierten standardisierten Befundberichtes zur Entwicklung eines Frührehabilitationskonzeptes
Obligate Verfahren: Videomonitoring, 2 x EEG, 3 x EMG, 2 x EOG, Schnarchgeräusch-Messung, Bestimmung der Körperposition, Überwachung des oro-nasalen Atemflusses, Überwachung der thorakalen und abdominalen Atemexkursionen, EKG und Pulsoxymetrie (mindestens 14 Kanäle)
Die Anwendung eines Kodes aus diesem Bereich setzt die kontinuierliche ärztliche Überwachung in Notfallbereitschaft oder einen Zeitaufwand von mehr als 6 Stunden voraus
Hierbei ist die dynamische Erfassung der Muskelaktivität von Muskelgruppen der unteren Extremität beim Gehen durch Oberflächen-Elektromyographie durchzuführen