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OPS Version 2025

Kapitel 8
NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN
(8-01...8-99)

Maßnahmen für das Atmungssystem
(8-70...8-72)

Diese Gruppe gliedert sich in folgende Kategorien:

  • 8-70Zugang bei maschineller Beatmung und Maßnahmen zum Offenhalten der Atemwege
  • 8-71Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung
  • 8-72Sauerstoffzufuhr

8-70 Zugang bei maschineller Beatmung und Maßnahmen zum Offenhalten der Atemwege

Exkl.:
Temporäre Tracheostomie (5-311 ff.)
Hinw.:
Die Intubation im Rahmen einer Operation ist nicht zu kodieren
8-700 Offenhalten der oberen Atemwege
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
8-701 Einfache endotracheale Intubation
Inkl.:
Notfallintubation
Intubationswechsel
8-704 Intubation mit Doppellumentubus
8-706 Anlegen einer Maske zur maschinellen Beatmung
Inkl.:
Anpassen einer Gesichtsmaske oder Nasenmaske

8-71 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung

Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
8-711 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen
  • 8-711.0 Atemunterstützung mit kontinuierlichem positiven Atemwegsdruck [CPAP]
    • .00 Bei Neugeborenen (1. bis 28. Lebenstag)
      Hinw.:
      Bei einer Atemunterstützung unmittelbar nach der Geburt ist dieser Kode nur dann anzugeben, wenn die Atemunterstützung mindestens 30 Minuten lang durchgeführt wurde
    • .01 Bei Säuglingen (29. bis 365. Lebenstag)
  • 8-711.1 Kontrollierte Beatmung
    Inkl.:
    Intermittierende Überdruckbeatmung (IPPV)
    Kontinuierliche Überdruckbeatmung (CPPV)
    Hochfrequenzbeatmung (HFV)
    Hochfrequenz-Oszillationsbeatmung (HFOV)
    Hochfrequenz-Jetbeatmung (HFJV)
    • .10 Bei Neugeborenen (1. bis 28. Lebenstag)
    • .11 Bei Säuglingen (29. bis 365. Lebenstag)
  • 8-711.2 Assistierte Beatmung
    Inkl.:
    Synchronisierte intermittierende Überdruckbeatmung (S-IPPV)
    Synchronisierte kontinuierliche Überdruckbeatmung (S-CPPV)
    Intermittierende maschinelle Beatmung (IMV)
    • .20 Bei Neugeborenen (1. bis 28. Lebenstag)
    • .21 Bei Säuglingen (29. bis 365. Lebenstag)
  • 8-711.3 Beatmung mit Negativdrucksystem (CNP) ("Eiserne Lunge")
    • .30 Bei Neugeborenen (1. bis 28. Lebenstag)
    • .31 Bei Säuglingen (29. bis 365. Lebenstag)
  • 8-711.4 Atemunterstützung durch Anwendung von High-Flow-Nasenkanülen [HFNC-System]
    • .40 Bei Neugeborenen (1. bis 28. Lebenstag)
    • .41 Bei Säuglingen (29. bis 365. Lebenstag)
  • 8-711.x Sonstige
  • 8-711.y N.n.bez.
8-712 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Patienten ab dem Beginn des 2. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben
  • 8-712.0 Atemunterstützung mit kontinuierlichem positiven Atemwegsdruck [CPAP]
    Hinw.:
    Dieser Kode ist nur bei intensivmedizinisch versorgten Patienten anzugeben
  • 8-712.1 Atemunterstützung durch Anwendung von High-Flow-Nasenkanülen [HFNC-System]
8-713 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Erwachsenen
  • 8-713.0 Atemunterstützung durch Anwendung von High-Flow-Nasenkanülen [HFNC-System]
8-714 Spezialverfahren zur maschinellen Beatmung bei schwerem Atemversagen
8-716 Einstellung einer häuslichen maschinellen Beatmung
Inkl.:
Beatmung über Maske oder Tracheostoma
Einleitung einer nasalen Ventilationstherapie bei Cheyne-Stokes-Atmung im Rahmen einer Herzinsuffizienz
  • 8-716.0 Ersteinstellung
    • .00 Nicht invasive häusliche Beatmung
    • .01 Invasive häusliche Beatmung nach erfolgloser Beatmungsentwöhnung
    • .02 Invasive häusliche Beatmung als elektive Maßnahme oder ohne Beatmungsentwöhnungsversuch
  • 8-716.1 Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten häuslichen Beatmung
    • .10 Nicht invasive häusliche Beatmung
    • .11 Invasive häusliche Beatmung
  • 8-716.2 Beendigung einer früher eingeleiteten häuslichen Beatmung
  • .20 Nicht invasive häusliche Beatmung
  • .21 Invasive häusliche Beatmung
8-717 Einstellung einer nasalen oder oronasalen Überdrucktherapie bei schlafbezogenen Atemstörungen
Inkl.:
CPAP-Therapie, Bi-Level-Therapie, Auto-CPAP-Therapie
Hinw.:
Eine diagnostische Polysomnographie ist gesondert zu kodieren (1-790)
  • 8-717.0 Ersteinstellung
  • 8-717.1 Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten nasalen oder oronasalen Überdrucktherapie
8-718 Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung
Hinw.:
Diese Kodes sind nur für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben, anzugeben
Unter Beatmungsentwöhnung (Weaning) ist der Prozess der strukturierten Modifikation von Beatmungsparametern ggf. in Kombination mit akutmedizinischen und weiteren spezifischen Behandlungsmaßnahmen mit dem Ziel der Beendigung einer Beatmung zur Wiedererlangung der selbstständigen Atmung ohne maschinelle Beatmung zu verstehen. Ein Kode aus diesem Bereich ist auch anzugeben, wenn die Beatmungsentwöhnung fehlgeschlagen ist und z.B. die (Wieder-)Einstellung auf eine häusliche maschinelle Beatmung erfolgt
  • Mindestanforderungen pro Behandlungstag:
    • Mindestens ein dokumentierter Spontanatmungsversuch (dieser kann mit oder ohne Atemunterstützungsverfahren (z.B. CPAP oder HFNC) und mit oder ohne Sauerstoffinsufflation erfolgen) oder schriftliche Begründung bei Nichtdurchführung oder Versagen des täglichen Spontanatmungsversuches
    • Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft:
      • Atemmechanik (z.B. Hustenstoß, Sekretion)
      • Hämodynamischer und metabolischer Status (z.B. Blutdruck, Herzfrequenz, Vorliegen einer relevanten metabolischen Azidose)
      • Sedierungsscore (z.B. Richmond Agitation-Sedation Scale)
    • Festlegung eines Analgesie- und Sedierungsziels
    • Verfügbarkeit von Physiotherapie und Anwendung nach den individuellen Möglichkeiten des Patienten
    • Feststellung der Geräteeinstellungen (mindestens Beatmungsmodus, Beatmungsdrücke, Atemfrequenz, FiO2 oder O2-Fluss; die Feststellung der Atemfrequenz ist entbehrlich, sofern eine Beatmungsform gewählt wurde, bei der eine Einstellung der maschinellen Atemfrequenz nicht vorgesehen ist), zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen
  • Dokumentation mindestens alle 8 Stunden, zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen:
    • Gasaustauschparameter (z.B. pO2, pH, pCO2, sO2) mit invasiven oder nicht invasiven Messverfahren (z.B. Blutgasanalyse, Pulsoxymetrie, transkutane Oxymetrie und CO2-Messung)
    • Gerätemesswerte (mindestens Atemfrequenz, Atemzugvolumen, Beatmungsdrücke)
Als Behandlungstage gelten alle Tage ab Beginn der Beatmung, an denen mindestens ein Spontanatmungsversuch durchgeführt wurde oder für die eine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt
Tage, an denen kein Spontanatmungsversuch unternommen wurde und keine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt, sind nicht zu zählen
Tage ohne eine (intermittierende) maschinelle Beatmung sind nicht zu zählen
Die Einleitung einer häuslichen maschinellen Beatmung während desselben stationären Aufenthaltes ist gesondert zu kodieren (8-716 ff.)
Der Zugang bei maschineller Beatmung ist gesondert zu kodieren (8-701, 8-704, 8-706)
Die Anlage eines Tracheostomas zur Durchführung der künstlichen Beatmung ist gesondert zu kodieren (5-311 ff., 5-312 ff.)
Die maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Jugendlichen ist gesondert zu kodieren (8-712 ff.)
Eine zusätzlich durchgeführte neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation ist gesondert zu kodieren (8-552 ff.)
  • 8-718.7 Beatmungsentwöhnung nicht auf Beatmungsentwöhnungs-Einheit
    Hinw.:
    Ein Kode aus diesem Bereich ist bei allen Formen einer invasiven oder nicht invasiven maschinellen Beatmung anzuwenden, wenn die Dauer der Beatmung entsprechend den Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien zur Berechnung der Beatmungsdauer ab Beginn der Beatmung mehr als 95 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen beträgt
    • .70 Mindestens 1 bis höchstens 2 Behandlungstage
    • .71 Mindestens 3 bis höchstens 5 Behandlungstage
    • .72 Mindestens 6 bis höchstens 10 Behandlungstage
    • .73 Mindestens 11 bis höchstens 20 Behandlungstage
    • .74 Mindestens 21 bis höchstens 40 Behandlungstage
    • .75 Mindestens 41 bis höchstens 75 Behandlungstage
    • .76 Mindestens 76 Behandlungstage
  • 8-718.8 Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit
    Exkl.:
    Alleinige Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials (1-717 ff.)
    Hinw.:
    Die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials im Rahmen der Beatmungsentwöhnung auf der intensivmedizinischen Beatmungsentwöhnungs-Einheit ist nicht gesondert zu kodieren
    Ein Kode aus diesem Bereich ist bei allen Formen einer invasiven oder nicht invasiven maschinellen Beatmung anzuwenden, wenn die Dauer der Beatmung entsprechend den Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien zur Berechnung der Beatmungsdauer seit Beginn der Beatmung mehr als 168 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen beträgt oder wenn der Patient aus einem anderen Krankenhaus zuverlegt oder aus anderen Einrichtungen oder aus dem häuslichen Bereich zur prolongierten Beatmungsentwöhnung aufgenommen wird
    • Strukturmerkmale:
      • Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
      • Intensivmedizinische Beatmungsentwöhnungs-Einheit, die auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten spezialisiert ist
      • Ausstattung zur Durchführung des Sekretmanagements:
        • Möglichkeit zur Vernebelung von Medikamenten (oszillierende und nicht oszillierende PEP-Systeme)
        • Mechanischer Insufflator/Exsufflator
        • 24-stündige Verfügbarkeit der Möglichkeit zur Bronchoskopie in der Einheit
      • Tägliche Verfügbarkeit von Physiotherapie und/oder Atmungstherapie
      • Werktägliche Verfügbarkeit von:
        • Logopädie mit Dysphagietherapie
        • Psychotherapie und/oder (Neuro-)Psychologie
      • Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs
    • Mindestmerkmale:
      • Wöchentliche Teambesprechung mit Anwesenheit der fachärztlichen Behandlungsleitung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele pro vollständiger Woche
      • Einsatz von mindestens 2 der folgenden Therapiebereiche mit durchschnittlich mindestens 10 Therapieeinheiten (jeweils von mindestens 30 Minuten) pro Woche: Atmungstherapie, Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Neuropsychologie/Psychologie, Psychotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie/Sprachtherapie, Dysphagietherapie. Davon müssen mindestens 6 Therapieeinheiten Atmungstherapie oder Physiotherapie sein
    • .80 Mindestens 1 bis höchstens 2 Behandlungstage
    • .81 Mindestens 3 bis höchstens 5 Behandlungstage
    • .82 Mindestens 6 bis höchstens 10 Behandlungstage
    • .83 Mindestens 11 bis höchstens 20 Behandlungstage
    • .84 Mindestens 21 bis höchstens 40 Behandlungstage
    • .85 Mindestens 41 bis höchstens 75 Behandlungstage
    • .86 Mindestens 76 Behandlungstage
  • 8-718.9 Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter nicht intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit
    Exkl.:
    Alleinige Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials (1-717 ff.)
    Hinw.:
    Die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials im Rahmen der Beatmungsentwöhnung auf der nicht intensivmedizinischen Beatmungsentwöhnungs-Einheit ist nicht gesondert zu kodieren
    • Strukturmerkmale:
      • Vorhandensein einer auf die prolongierte Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten spezialisierten nicht intensivmedizinischen Beatmungsentwöhnungs-Einheit (mindestens 6 Betten) mit auf die prolongierte Beatmungsentwöhnung spezialisiertem Team. Die spezialisierte Einheit kann Teil einer Station oder Abteilung sein oder als räumlich abgetrennte eigenständige Beatmungsentwöhnungs-Einheit (nicht intensivmedizinisch) betrieben werden
      • Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin oder einen Facharzt mit mindestens 3-jähriger Erfahrung in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit
      • Ausstattung zur Durchführung des Sekretmanagements:
        • Möglichkeit zur Vernebelung von Medikamenten (oszillierende und nicht oszillierende PEP-Systeme)
        • Mechanischer Insufflator/Exsufflator
        • 24-stündige Verfügbarkeit der Möglichkeit zur Bronchoskopie in der Einheit
      • Tägliche Verfügbarkeit von Physiotherapie und/oder Atmungstherapie
      • Werktägliche Verfügbarkeit von:
        • Logopädie mit Dysphagietherapie
        • Psychotherapie und/oder (Neuro-)Psychologie
      • Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs
    • Mindestmerkmale:
      • Wöchentliche Teambesprechung mit Anwesenheit der fachärztlichen Behandlungsleitung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele pro vollständiger Woche
      • Einsatz von mindestens 2 der folgenden Therapiebereiche mit durchschnittlich mindestens 10 Therapieeinheiten (jeweils von mindestens 30 Minuten) pro Woche: Atmungstherapie, Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Neuropsychologie/Psychologie, Psychotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie/Sprachtherapie, Dysphagietherapie. Davon müssen mindestens 6 Therapieeinheiten Atmungstherapie oder Physiotherapie sein
  • .90 Mindestens 1 bis höchstens 2 Behandlungstage
  • .91 Mindestens 3 bis höchstens 5 Behandlungstage
  • .92 Mindestens 6 bis höchstens 10 Behandlungstage
  • .93 Mindestens 11 bis höchstens 20 Behandlungstage
  • .94 Mindestens 21 bis höchstens 40 Behandlungstage
  • .95 Mindestens 41 bis höchstens 75 Behandlungstage
  • .96 Mindestens 76 Behandlungstage
8-719 Zusatzinformationen zur maschinellen Beatmung
  • 8-719.0 Anwendung der neural regulierten Beatmungsunterstützung [NAVA – Neurally Adjusted Ventilatory Assist]
    Inkl.:
    Einlage einer gastralen Spezialsonde

8-72 Sauerstoffzufuhr

8-720 Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen
Hinw.:
Dieser Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Er ist nur anzugeben, wenn die Sauerstofftherapie mehr als vier Stunden lang durchgeführt wurde
8-721 Hyperbare Oxygenation [HBO]
Hinw.:
Der Kode ist für jede einzelne Behandlung anzugeben
  • 8-721.0 Behandlungsdauer bis unter 145 Minuten ohne Intensivüberwachung
  • 8-721.1 Behandlungsdauer bis unter 145 Minuten mit Intensivüberwachung
  • 8-721.2 Behandlungsdauer von 145-280 Minuten mit Intensivüberwachung
  • 8-721.3 Behandlungsdauer über 280 Minuten mit Intensivüberwachung
  • 8-721.4 Behandlungsdauer von 145-280 Minuten ohne Intensivüberwachung
  • 8-721.x Sonstige
  • 8-721.y N.n.bez.
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