Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt und bei den mit ↔ gekennzeichneten Kodes pro stationären Aufenthalt und pro Seite anzugeben
Bei kontinuierlichen Spülungen der Pleurahöhle ist für jeden Tag eine Spülung zu zählen. Diskontinuierliche Spülungen sind immer dann einzeln zu zählen, wenn zwischen 2 Spülungen ein zeitlicher Abstand von mindestens 4 Stunden liegt