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OPS Version 2025

Kommentar:
Was ist neu im OPS Version 2025?

Der OPS wird gemäß der Verfahrensordnung für die Festlegung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten, German Modification (ICD-10-GM) und des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) auf der Grundlage des § 295 Absatz 1 Satz 9 und § 301 Absatz 2 Satz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) jährlich überarbeitet.

Für die Version 2025 wurden 185 Vorschläge zur Anpassung des OPS an die Erfordernisse der Entgeltsysteme und der externen Qualitätssicherung von Vertretern der Fachgesellschaften und Verbände und von Einzelpersonen eingereicht. Hinzu kamen im diesjährigen Revisionsverfahren 36 Anträge aus dem NUB-Verfahren.

Die meisten Änderungen und Ergänzungen im amtlichen OPS Version 2025 sind mit den Selbstverwaltungspartnern im Rahmen der Arbeitsgruppe OPS des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) abgestimmt. Dazu fanden seit der letzten Revision des OPS 7 Beratungen der Arbeitsgruppe statt.

Darüber hinaus wurden weitere Anpassungen notwendig, die sich aus dem Kalkulationsverfahren ergeben haben und die dem BfArM vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) mitgeteilt worden sind.

Alle Änderungen und Ergänzungen dienen – soweit sie über Fehlerkorrekturen hinausgehen – der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für die stationäre und ambulante Versorgung und der externen Qualitätssicherung.

Wir möchten uns bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe OPS des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG), beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und bei den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Mitgliedsgesellschaften der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für ihre Zuarbeit, Beratung und fachliche Unterstützung bei der Bearbeitung dieser Version ausdrücklich bedanken.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen in der Version 2025 des OPS.

Allgemeine Änderungen

Im Rahmen der Bearbeitung dieser Version wurden, soweit erforderlich, in der gesamten Klassifikation einschließlich Vorspann und Anhängen redaktionelle Korrekturen durchgeführt.

Neben der Einführung, Unterteilung, Verschiebung und Streichung von Kodes wurden Klassenattribute (Inklusiva, Exklusiva und Hinweise) ergänzt bzw. angepasst, um die Inhalte einzelner Klassen oder auch ganzer Gruppen präziser zu definieren und damit eine korrekte Verschlüsselung zu unterstützen. Hier sei insbesondere auf die neuen Hinweise in Kapitel 5 zur Erläuterung der Begriffe „Stent“, „Prothese“ und „Stent-Prothese“ für die Anwendung im Kodebereich „Operationen am Verdauungstrakt“ hingewiesen. Weiterhin wurden in einigen Hinweisen die Formulierungen „gesondert zu kodieren“ als Verweis auf einen Primärkode und „zusätzlich zu kodieren“ als Verweis auf einen sekundären Kode (Zusatzkode) korrigiert. Da es sich um eine semantische Korrektur handelt, die lediglich die Art des referenzierten Kodes widerspiegelt, ergeben sich hierdurch keine Änderungen für die Kodierung. Die Korrektur wird im Folgejahr fortgeführt.

Vorspann und Anhänge wurden, soweit erforderlich, inhaltlich an die Änderungen in der Klassifikation angepasst und ergänzt.

Alle Änderungen in den Kodes der Klassifikation finden Sie im Detail in der Aktualisierungsliste, die auf den Webseiten des BfArM zu finden ist: www.bfarm.de – Kodiersysteme – Services – Downloads

In der folgenden Darstellung wird daher nicht jede Änderung oder Ergänzung im Detail beschrieben, sondern es werden nur Hinweise auf die geänderten Stellen gegeben.

Änderungen nach Kapiteln

Die Reihenfolge der hier aufgeführten Änderungen orientiert sich an der Systematik des OPS.

KAPITEL 1: DIAGNOSTISCHE MASSNAHMEN

Biopsie ohne Inzision an Mund, Mundhöhle, Larynx, Pharynx und blutbildenden Organen

  • Unterteilung des Kodes für die (perkutane) Biopsie an axillären Lymphknoten mit Steuerung durch bildgebende Verfahren nach der Art der Markierung (1-426.2 ff.)

Biopsie ohne Inzision an anderen Organen und Geweben

  • Unterteilung des Kodes für die (perkutane) Biopsie am Mediastinum nach der Art der Punktion (1-494.2 ff.)
  • Einführung eines neuen Kodes für die transvenöse oder transarterielle Biopsie der Niere (1-497.4)

Diagnostische Tracheobronchoskopie

  • Einführung neuer Kodes für die diagnostische Tracheobronchoskopie mit flexiblem Einmal-Instrument unterteilt nach der Art der durchgeführten Maßnahmen (1-620.4 ff.)

Andere diagnostische Maßnahmen

  • Streichung des Kodes 1-999.04 für die diagnostische Radarreflektor-Markierung und des korrespondierenden Hinweises unter 3-100
  • Einführung neuer Kodes für die diagnostische Anwendung eines OP-Roboters (1‑999.6 ff.)

Computertomographie [CT], Spezialverfahren

  • Unterteilung des Kodes für die CT-Ventrikulographie nach der Lokalisation (3-240 ff.)

Magnetresonanztomographie [MRT], Spezialverfahren

  • Unterteilung des Kodes für die Magnetresonanz-Ventrikulographie nach der Lokalisation (3‑840 ff.)

KAPITEL 5: OPERATIONEN

Operationen an den Augen

  • Einführung eines neuen Kodes für die Sklerotomie durch Trepanationsbohrer (5-131.51)
  • Einführung eines neuen Kodes für die Injektion von Medikamenten in den subretinalen Raum (5-156.b)
  • Einführung neuer Kodes für die Pars-plana-Vitrektomie mit Lösung einer vitreomakulären Traktion oder mit Entfernung der Membrana limitans interna (5-158.6 ff., 5-158.7 ff.). Streichung und Überleitung des Kodes für die Pars-plana-Vitrektomie mit Entfernung epiretinaler Membranen auf neue Kodes unterteilt nach ohne oder mit Entfernung der Membrana limitans interna (5-158.8 ff., 5-158.9 ff.)

Operationen an Mundhöhle und Gesicht

  • Unterteilung des Kodes für die partielle, transorale Tonsillektomie mit Adenotomie nach der Art der Adenotomie und Streichung des Hinweises, so dass diese Kodes auch im Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) verwendet werden können (5‑282.1 ff)

Operationen an Lunge und Bronchus

  • Einführung eines neuen Zusatzkodes für die Verwendung eines Einmal-Tracheobronchoskops in einem neuen Zusatzkodebereich für Zusatzinformationen zu Operationen an Lunge und Bronchus (5‑33a.2). Verschiebung der bisherigen Zusatzkodes für die plastische Deckung bronchialer oder vaskulärer Anastomosen und/oder Nähte sowie der Zusatzkodes für die Anwendung eines ultradünnen Tracheobronchskops in den neuen Zusatzkodebereich (5‑33a.0 ff., 5-33a.1)

Operationen am Herzen

  • Erweiterung der Subklassifikationsliste für den Ersatz oder Wechsel der Aorten- oder Mitralklappe durch kalziumprotegiertes und glyzerolisiertes Xenotransplantat (5-351 ff., 5‑352 ff.)
  • Erweiterung der Subklassifikationsliste für den Ersatz der Aorten- oder Mitralklappe durch kalziumprotegiertes und glyzerolisiertes Xenotransplantat bei kongenitalen Klappenanomalien des Herzens (5-358 ff.)
  • Einführung eines neuen Kodes für die endovaskuläre Implantation eines Trikuspidal­klappenersatzes (5-35a.8)
  • Einführung neuer Zusatzkodes für die Anwendung eines kalziumprotegierten und glyzerolisierten Xenotransplantates bei minimalinvasivem Aorten- und Mitralklappenersatz (5‑35b.13, 5-35b.22)
  • Einführung neuer Zusatzkodes für die Anwendung der Valve-in-valve-Technik bei minimalinvasivem Aorten-, Mitral- und Pulmonalklappenersatz (5-35b.14, 5-35b.23, 5-35b.32)
  • Einführung neuer Zusatzkodes für die Anwendung ballonexpandierbarer und selbst­expandierender Implantate bei minimalinvasivem Pulmonalklappenersatz (5-35b.30, 5‑35b.31)

Operationen an den Blutgefäßen

  • Streichung und Überleitung des bisherigen Kodes 5-399.8 für die Venenklappenplastik auf neue, nach der Lokalisation unterteilte Kodes für die intraluminale Valvuloplastie (5-39b ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die extraluminale Valvuloplastie unterteilt nach der Lokalisation (5-39c ff.)

Operationen am hämatopoetischen und Lymphgefäßsystem

  • Einführung eines neuen Kodes für die magnetische Markierung bei axillärer Exzision einzelner Lymphknoten und Lymphgefäße (5-401.14)
  • Streichung der Zusatzkodes 5-411.7 ff. für die Art der In-vitro-Aufbereitung der transplantierten oder transfundierten Stammzellen

Operationen am Verdauungstrakt

  • Einführung neuer Kodes für die endoskopische Geweberaffung oder den endoskopischen Gewebeverschluss durch ein in der Muskularis fixiertes Ankersystem (5-429.u1, 5-44a.4, 5‑46a.3, 5-489.j1)
  • Einführung eines neuen Kodes für die Revision einer Anastomose am Rektum (5-489.q)
  • Einführung eines neuen Kodes für die erweiterte Hemihepatektomie links mit Resektion der Segmente 2 bis 5 und 8 (5-502.9)
  • Einführung eines neuen Zusatzkodes für die Verwendung einer biologisch abbaubaren Prothese in einem neuen Zusatzkodebereich für Zusatzinformationen zu Operationen am Verdauungstrakt (5-54a.1). Verschiebung der bisherigen Zusatzkodes für die Verwendung von auf ein Kauterisierungssystem vorgeladenen selbstexpandierenden Prothesen/Stents (5‑549.a) und die Verwendung eines Einmal-Endoskops (5‑98m ff.) in den neuen Zusatzkodebereich (5-54a.1, 5-54a.2 ff.)

Geburtshilfliche Operationen

  • Einführung eines neuen Kodes für die vakuuminduzierte Uteruskompression (5-759.4)

Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen

  • Unterteilung des Kodes für die plastische Rekonstruktion und Augmentation der Maxilla und der Mandibula durch autogenes Knochentransplantat mit mittels CAD-Verfahren geplanten und hergestellten Schablonen nach der Art der Fixierung (5-774.8 ff., 5-775.9 ff.)

Operationen an den Bewegungsorganen

  • Überarbeitung und weitere Unterteilung der Kodes für Operationen am Zehengelenk (5‑808.b ff.)
  • Einführung eines neuen Kodes für den isolierten Wechsel des Duokopfes einer Duokopfprothese (5-821.f5)
  • Unterteilung des Kodes für die Resektionsarthroplastik am Sprunggelenk nach der Lokalisation (5‑829.7 ff.)
  • Unterteilung des Kodes für die Resektionsarthroplastik am Tarsalgelenk und/oder Tarsometatarsalgelenk nach der Anzahl der Gelenke (5-829.8 ff.)
  • Umstrukturierung des Kodebereichs 5-831 ff. für die Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe. Einführung einer Subklassifikationsliste für die Art des Zugangs. Streichung und Überleitung der bisherigen Kodes 5-831.4 und 5-831.5 für die perkutane Exzision einer Bandscheibe mit und ohne Endoskopie auf die entsprechenden neuen Sechssteller. Streichung und Überleitung des bisherigen Kodes 5-831.a für die Entfernung eines freien Sequesters mit Endoskopie auf den entsprechenden neuen Sechssteller
  • Einführung neuer Kodes für die Korrektur einer Wirbelsäulendeformität durch Implantation von intrakorporal expandierbaren Stangen unterteilt nach der Anzahl der Implantate (5-838.h ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die plastische Rekonstruktion an Bändern der Hand mit allogenem, alloplastischem und xenogenem Material (5-841.b ff. bis 5-841.k ff.)

Operationen an der Mamma

  • Einführung eines neuen Kodes für die plastische Rekonstruktion der Mamma mit autologer Fettgewebstransplantation (5-886.9)

Operationen an Haut und Unterhaut

  • Einführung neuer Kodes für die Wiederherstellung und Rekonstruktion von Haut und Unterhaut mit autologer Fettgewebstransplantation (5-909.5 ff.)

Zusatzinformationen zu Operationen

  • Unterteilung des Kodes für die Anwendung eines komplexen OP-Roboters nach einarmig oder mehrarmig (5-987.0 ff.)
  • Einführung eines neuen Kodes für die Anwendung eines einfachen einarmigen OP-Roboters (5-987.3)
  • Verschiebung des bisherigen Zusatzkodes 5‑988.4 für die Anwendung der Radarreflektor-Markierung in einen neuen Zusatzkodebereich für die präoperative Markierung von Gewebe (5‑98n.0)
  • Einführung eines neuen Zusatzkodes für die präoperative Markierung von Gewebe mit Draht (5-98n.1)
  • Einführung neuer Zusatzkodes für die präoperative Markierung von Gewebe mit magnetischem Marker unterteilt nach der Anzahl der Marker (5-98n.2 ff.)

KAPITEL 6: MEDIKAMENTE

  • Streichung der Kodes für die parenterale Applikation und Einführung neuer Kodes für die intravenöse und die subkutane Applikation der Wirkstoffe/Medikamente Atezolizumab (6‑00a.m ff., 6-00a.n ff.), Ocrelizumab (6-00a.p ff., 6-00a.q ff.)
  • Einführung neuer Dosisklassen für die Wirkstoffe/Medikamente Dibotermin alfa (6-003.43), Inotuzumab ozogamicin, parenteral (6-00a.8 ff.), Isatuximab, parenteral (6‑00e.n ff.), Remdesivir, parenteral (6-00f.pb ff.)
  • Einführung neuer Kodes für bestimmte Wirkstoffe/Medikamente (6‑00m.0 ff. bis 6-00m.k)

KAPITEL 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN

Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie

  • Überarbeitung der Kodes für die Immuntherapie mit Antikörpern. Streichung und Überleitung des bisherigen Kodes für die Immuntherapie mit modifizierten Antikörpern auf neue Kodes für die Immuntherapie mit Antikörper-Wirkstoff-Konjugaten oder bispezifischen Antikörpern (8‑547.4, 8-547.5)

Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln

  • Einführung eines neuen Kodes für die Gabe von polyvalentem Human-Immunglobulin in der Dosis von 2 g bis unter 2,5 g für Patienten mit einem Alter bei Aufnahme von unter 15 Jahren (8-810.wv)

Plasmapherese, Adsorption und verwandte Verfahren

  • Streichung und Überleitung des Kodes für die Adsorption zur Entfernung von Immunglobulinen und/oder Immunkomplexen mit nicht wiederverwendbaren und nicht regenerierbarem Adsorber auf neue Kodes unterteilt nach selektiver und spezifischer Adsorption (8-821.44, 8‑821.45)

Therapeutische Katheterisierung und Kanüleneinlage in Gefäße

  • Einführung eines neuen Zusatzkodes für die Rekanalisation eines Blutgefäßes mit retrograder Sondierung (8-839.c)
  • Einführung eines neuen Zusatzkodes für großvolumige Metallspiralen ohne Einbringung über Mikrokatheter (8-83b.3c)
  • Einführung neuer Zusatzkodes für die Verwendung von Stentretrievern mit integrierter Mikrofilter-Embolieprotektion zur Thrombektomie oder Fremdkörperentfernung unterteilt nach der Anzahl der Stentretriever (8-83b.8k, 8-83b.8m, 8-83b.8n)
  • Einführung eines neuen Zusatzkodes für die Verwendung eines doppelwandigen Ballons an Koronargefäßen (8-83b.bj)
  • Einführung neuer Kodes für die selektive Embolisation mit einem Gefäßverschlusskörper aus Kunststoff-Formgedächtnis-Polymer (8-83c.k ff.). Zugehörig Einführung neuer Zusatzkodes für die Anzahl der verwendeten Gefäßverschlusskörper aus Kunststoff-Formgedächtnis-Polymer (8-83b.t ff.)
  • Einführung neuer Kodes für die Einführung eines Führungsdrahtes vor Abbruch einer Ballon-Angioplastie unterteilt nach der Lokalisation (8-83c.m ff.)
  • Einführung neuer Kodes für das Einlegen eines medikamentefreisetzenden adaptierenden Hybrid-Stents unterteilt nach der Anzahl der Stents und der Anzahl der Koronararterien (8‑83d.b ff.)

Extrakorporale Zirkulation und Behandlung von Blut

  • Umstrukturierung des Kodebereichs für die extrakorporale Leberersatztherapie (8-858 ff.) und Einführung eines neuen Kodes für die Anwendung bei Indikation zum Azidoseausgleich (8‑858.2)
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